Thema: Recht: Gesetz für Virtuelle Hauptversammlung wird wohl zur Dauerregelung
filunski Am: 01.03.2021 22:58:59 Gelesen: 7597# 19@  
@ drmoeller_neuss [#18]

"Entscheidend ist, was in Eurer Vereinsatzung zum Thema Einladung steht. Wenn da steht, die Einladung erfolgt "schriftlich", dann muss der Vorstand alle Mitglieder per Brief einladen."

Hallo an alle Mitleser,

Vereine/ArGen die eine eigene regelmäßig erscheinende Publikation verlegen, können auch über diese zur JHV einladen. Wichtig ist nur die entsprechenden Fristen einzuhalten. Aber die fristgerechte Einladung ist ja wohl noch das geringste Problem.

Jürgen Häslers Vorstoss für die virtuelle JHV hier eine "Lanze zu brechen" ist ja sehr löblich und gut gemeint und kann wahrscheinlich auch, zumindest da ein sehr großer, bisher bestehender Hemmschuh (Beschlußanfechtung bei "unangemessener Zugangsmöglichkeit") weggefallen ist, von kleinen Vereinen genutzt werden.

Für größere, auch weltweit operierende ArGen und andere, gerade philatelistische Vereine, aber auch zukünftig keine wirkliche Option. Diese Option haben eher entsprechend, sowohl personell (IT-Fachleute) als auch materiell (Hardware und Räumlichkeiten), ausgestattete DAX-Unternehmen oder Bundesligavereine etc. aber nicht z.B. eine philatelistische ArGe mit 400+ Mitgliedern, geführt von einem über die ganze Republik verteilten, ehrenamtlichen Vorstand. Um alleine die virtuelle JHV zu organisieren und den Ablauf koordiniert zu gestalten müssen zumindest die wichtigsten Vorstandsmitglieder (1. und/oder 2. Vorsitzender, Schatzmeister, eventuell, so vorhanden, Geschäftsführer und vor allem auch Protokollführer) zusammenkommen. Ich kenne mehrere Vereine solcher Größe, nicht nur Philatelistische (aber in ähnlicher "überalterter-oft nicht Computer affinen" Zusammensetzung) da waren auch "früher" bei den üblichen JHV außer dem Vorstand gerade mal 5-10 % der Mitglieder anwesend, und das auch nur, wenn ein entsprechend lukratives Rahmenprogramm geboten wurde.

Wenn also der Vorstand eh schon zusammenkommen muss um überhaupt solch eine JHV zum Laufen zu bringen, können/müssen wir auch gleich warten bis wir alle wieder zusammenkommen dürfen und gehen auch nicht das Risiko ein, dass wegen irgendwelcher, z.B. technischer Probleme, die virtuelle JHV oder, schlimmer noch deren Beschlüsse und das Ergebnis platzen.

Fazit und da muss ich mich jetzt leider wiederholen [#10], bleiben eben alle Vorstände weiter in Amt und Würden und wir alle schön zuhause. ;-)

Viele Grüße von einem mehrfachen Vorstandsmitglied, das sich dazu schon vorher viele Gedanken gemacht hat,

Peter
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/14098
https://www.philaseiten.de/beitrag/260724