Thema: Recht: Gesetz für Virtuelle Hauptversammlung wird wohl zur Dauerregelung
nagel.d Am: 02.03.2021 10:43:37 Gelesen: 7542# 20@  
@ DL8AAM [#17]

drmoeller_neuss [#18] hat die entscheidende Information gegeben. Es kommt wirklich darauf an was in der Satzung steht.

Aus anderen nicht-philatelistischen Vereinen weiß ich zu berichten, daß die Einladung zu Hauptversammlungen zwischenzeitlich per Email Verschickt wird und zusätzlich im Gemeindeboten und über Facebook veröffentlicht wird, allerdings steht da nicht explizit in der Satzung dass es der Schriftform bedarf dort heißt es nur "jede ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung ist beschlußfähig" und da hat auch die Sitzungseinladung per Email in Verbindung mit der Veröffentlichung genügt. Da gab es dann nur immer Streitpunkt über den Zeitpunkt der Sitzung. Bei einem Verein stand explizit drin die Hauptversammlung muß bis spätestens 31.3 abgehalten sein.
 
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