Thema: Lebensmittelmarken, Bezugsscheine und Zuteilung
epem7081 Am: 04.03.2021 10:53:15 Gelesen: 9720# 42@  
Hallo zusammen,

heute in Ergänzung zu den von mir bisher vorgestellten Reichskleiderkarten für Mädchen [#13] und Knaben [#22] hier nun eine Vierte Reichskleiderkarte für Frau bzw. Fräulein, ausgestellt in Gelsenkirchen und wohl erstmals am 7.4.1943 beim Schuhwarenlager Paul Heselmann in Buer-Hassel eingesetzt.





Auch hier sind strenge Vorgaben zu beachten:

"Die Karte gilt bis 30. Juni 1944, sie ist nicht übertragbar. Die Karte darf nur zur Befriedigung des Bedarfs des Karteninhabers benutzt werden. Mißbräuchliche Benutzung wird bestraft. Aus dem Zusammenhang der Karte gelöste Kartenteile und Abschnitte sind ungültig.

Auf die Karte können die umstehend genannten Waren bezogen werden. Bei jeder Ware ist angegeben, wieviel Abschnitte von dem Verkäufer vor Aushändigung der Ware von der Karte abgetrennt werden. Beim Bezug von Strümpfen (nicht Söckchen) trennt der Verkäufer außer den Abschnitten den entsprechenden Bezugsnachweis von derselben Reichskleiderkarte ab. Der Bezug von Strümpfen ist auf 8 Paare beschränkt. Davon sind 6 Paare gegen Abtrennung von je 4 Abschnitten erhältlich. Zwei weitere Paare Strümpfe können nur gegen 1-1/2 fache Anzahl von Abschnitten bezogen werden. Die Abschnitte a-d sind für den Bezug von Waren vorgesehen, die gegebenenfalls besonders bekannt gemacht werden.

Für bestimmte Stoffe und Fertigwaren sind Sonderregelungen ergangen. Sie können in den Geschäften erfragt werden“.


Mit freundlichen Grüßen
Edwin
 
Quelle: www.philaseiten.de
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