Thema: Altdeutschland Bayern: Briefe erklären
bayern klassisch Am: 06.03.2021 13:43:07 Gelesen: 186622# 655@  
@ siegfried spiegel [#654]

Hallo Siegfried,

so soll es sein.

Bei beiden Briefen brauchst du nicht zu schreiben "Unfrankierter Portobrief", weil Portobriefe ja immer unfrankiert blieben, sondern ich würde bei einer Absenderbehörde schreiben "Portopflichtiger Dienstbrief", dann hast du alles perfekt gemacht.

Zum 1. Brief

3x Porto (bis 12 Meilen inkl. 1 Loth 15,625g) wurde zwei Mal notiert - erst von der Aufgabepost in schwarz, was nicht so leicht zu erkennen war und dann später von der Abgabepost 3x in Rötel, damit der Stadtbriefträger nicht vergaß, diesen Betrag vom Empfänger zu kassieren. Hintergrund: Bei Portobriefen hatte die Aufgabe- die Abgabepost mit dem von ihr fixierten Porto belastet, so dass der Expeditor der Abgabepost nicht vergessen durfte, dieses einkassieren zu lassen. Ehe der Stadtbriefträger mit seinen Briefen lostrabte, musste er für das auf den Briefen haftenden Porto unterschreiben; kam er dann mit weniger Geld nach Hause, obwohl er alle Briefe zugestellt hatte, hatte er beim Expeditor Schulden und der Expeditor bei der Aufgabepost.

Der Name des Advokaten war "Vorhaus", nicht Torhaus.

Zum 2. Brief

6x Porto für einen portopflichtigen Dienstbrief über 1 bis 4 Loth inklusive an Advokaten Vorhaus innerhalb Bayerns (nicht innerhalb des Postvereins, damit hatte dieser Brief gar nichts zu tun). Du musst unterscheiden in bayerische Inlandsbriefe, Vereinsbriefe (DÖPV bis 31.12.1867), Briefe in die Vertragsstaaten (Nachfolge DÖPV ab 1.1.1868 bis 30.6.1875), ins Ausland (bis 30.6.1875) bzw. in den Weltpostverein (UPU ab 1.7.1875), wobei immer darauf zu achten ist, wann welches Postgebiet/Land dem UPU beitrat.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
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