Thema: Farbfehldrucke
Heinz 7 Am: 07.03.2021 18:16:00 Gelesen: 16357# 20@  
@ Heinz 7 [#19]

Er nennt folgende mögliche Zuordnungsvarianten (Seite 157):

- Fälschung
- Farbenprobe (Essay)
- Makulatur
- Farbfehldruck
- Eigenständige Markenausgabe

Hermann nennt die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit man von einem (philatelistischen) Farbfehldruck sprechen kann:

- Absicht der Herstellung von regulären Briefmarken («Der Druck erfolgte anlässlich der Herstellung kursgültiger Marken»)
- Farbfehler, weil entweder eine falsche Druckfarbe verwendet wurde (für die ganze Druckplatte) oder weil «sich in der Druckform einzelne Klischees einer anderen Wertstufe befanden (1. Irrtum)»
- «Der Druckfehler wurde nicht bemerkt und die Marken von Amtes wegen in den Postverkehr gebracht (2. Irrtum) und dort auch verwendet (3. Irrtum)»

«Farbenproben und Markenmakulatur können somit nicht als Farbfehldrucke bezeichnet werden, auch wenn sie versehentlich oder missbräuchlich ans Publikum gelangten und vielleicht sogar postalisch verwendet wurden.»

«Wird eine fehlerhafte Farbgebung während oder nach dem Druck von den offiziellen Stellen bemerkt und die Druckerzeugnisse trotzdem ganz bewusst in den Postverkehr gebracht, dann handelt es sich um eine eigenständige Markenausgabe – vielleicht mit einer sehr kleinen Auflage.»

Die Möglichkeit einer eigenständigen Markenausgabe wird nicht weiter erörtert, wohl weil sie kaum wahrscheinlich ist.

Heinz
 
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