Thema: (?) (440) Deutsches Reich Germania Farbbestimmung
Henry Am: 24.03.2010 10:09:58 Gelesen: 443141# 188@  
@ Onkel Hotte [#180]

Hallo Onkel Hotte,

ich habe mir den Vorgang aufgrund der Schilderung nochmals etwas genauer angesehen.

Wenn die in Beitrag 143 gezeigte Marke tatsächlich die gelieferte sein sollte, dann entspricht sie keinesfalls der rechten oberen Marke des gezeigten Attest-Viererblocks. Also ist das Attest wertlos.

Andererseits wird sich der Verkäufer nun auf dieses Attest berufen. Sofern der angegebene verflossene Zeitraum von 6 Monaten stimmen sollte, wirst Du nun sicher große Probleme haben, die Aussagen des Verkäufers zu widerlegen.

Insgesamt sehe ich geringe Chancen für eine Geltendmachung von Schadenersatz nur, wenn Du Zeugen hättest, dass Du die gezeigte Marke tatsächlich aus der Lieferung entnommen hast, und die das auch vor Gericht eidesstattlich vertreten. Ansonsten glaube ich, dass Du Dein Geld leider abschreiben musst.

Ich kenne das zugrunde liegende Angebot nicht. Sollte dem aber eine Abbildung der Marke und des Viererblocks so beigefügt gewesen sein, wie du es im Beitrag 143 gezeigt hast, dann hättest Du bei mehr Aufmerksamkeit den Reinfall von vornherein vermeiden können. Die Bemerkung ist nicht als Vorwurf gedacht, sondern als Hinweis auf künftiges genaueres Betrachten.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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