@ modirawatleng
[#11] "Keineswegs harmlos finde ich, wenn die Ausnahmebestimmungen zur philatelistischen Beschäftigung mit Zeugnissen des Dritten Reiches nach §§ 86, 86a des Strafgesetzbuches genutzt werden, um mit der Werbung für faschistische Symbolik zusätzliche Interessenten anzuwerben."Jetzt werden hier aber "große Geschütze aufgefahren" und Zusammenhänge "ersponnen", geht's eigentlich noch?
Mit dem Thema, nämlich dem Wechsel des Arbeitgebers von Torsten Berndt hat das ja wohl gar nichts mehr zu tun und das Thema ist in eine recht seltsame Ecke abgedriftet.
Mit Kopfschütteln,
Peter