Thema: Drucksachen: Kennzeichnung einer Drucksache erforderlich ?
Henry Am: 25.03.2010 20:12:56 Gelesen: 21480# 3@  
@ Martinus [#1]

Im Postgebührenheft Stand 01.07.1976 steht abseits auf der 2. Umschlagseite unter der Überschrift " Die Post legt Ihnen ans Herz:": " Geben Sie bitte bei Drucksachen, Briefdrucksachen, Büchersendungen [...] die Bezeichnung der Sendungsart (z.B. "Drucksache") deutlich in der Aufschrift an."

Im Postgebührenheft Stand 01.07.2009 steht bei den Büchesendungen: [...] Grundsätzlich sind offener Versand sowie die Bezeichnung "Büchersendung" oberhalb der Anschrift erforderlich

Im ersten Fall liest es sich mehr als Bitte im Eigeninteresse, da sonst evtl. falsche Bearbeitung möglich sei. Im zweiten Fall ist es ein Muss. Da müsste man wohl noch genauer recherchieren, ab wann das Muss so formuliert wurde.

Offensichtlich war es aber eine Zeit lang möglich, auch den Vermerk zu "vergessen".

Mir philatelistischem Gruß
Henry
 
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