@ Martinus
[#1]Hallo Martinus,
ob Drucksachen vorschriftsmäßig waren, entschied in erster Linie das Einlieferungspostamt. Die Angabe "Drucksache" war gemäß § 7 der Allgemeine Dienstanweisung für das Post- und Fernmeldewesen (ADA), Abschnitt V, 1, nicht erforderlich.
Gruß
Manfred