@ petzlaff
[#7]@ Henry
[#8]Da es sich um eine Drucksache aus dem Jahr 1954 handelt, ist es m.E. nicht erforderlich, sich über einen Passus aus einem Gebührenheft aus dem Jahr 2009 zu streiten. Die Formulierung in der 1954 gültigen Postordnung hatte ich im Beitrag
[#4] genannt. Danach war die Angabe "Drucksache" nicht erforderlich und der Brief von Martinus den Bestimmungen nach eine "Drucksache".
Gruß
Manfred