Thema: Postzeitungsvertrieb (PVZ) in der DDR
Totalo-Flauti Am: 21.03.2021 21:11:13 Gelesen: 3006# 1@  
Liebe Sammlerfreunde,

durch Zufall fiel mir der folgende Beleg in die Hände und damit in meine Sammlung. Es handelt sich um eine Postsache vom 27.04.1960 des Leipziger Verlagspostamtes Leipzig C 10 an den Postzeitungsvertrieb des Postamtes Leipzig C 1. Dabei wird dem Postamt C 1 mitgeteilt, das die Firma Polterer & Lautenbach in Leipzig monatlich eine Ausgabe der Zeitung/Zeitschrift "Die private Wirtschaft" ab dem 01.05.1960 erhalten soll. "Die private Wirtschaft" war ein Organ der Industrie- und Handelskammern der Bezirke der DDR. Als Verlagsort wurde Leipzig angegeben.

Gem. § 2 Abs.1 Nr.3 in Verbindung mit § 3 Abs.2 Nr.3 Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen vom 3. April 1959 war die Post für die Beförderung und den Vertrieb fortlaufender Presseerscheinungen zuständig. Die Post der DDR stand somit in einer Monopolstellung in diesem Bereich. Nach § 68 des Gesetzes wurde Näheres in der Anordnung über den Postzeitungsvertrieb - Postzeitungsvertrieb - (PZV) ebenfalls vom 3. April 1959 geregelt. Das Verlagspostamt war die Schnittstelle zwischen den Verlagen und dem PZV-Postämtern und umgekehrt. Im Verlagspostamt wurden die entsprechenden Vereinbarungen mit den Verlagen geschlossen und die entsprechenden Abrechnungen vorgenommen. Der Verlag stellte einen Antrag auf Zustellung des Presseerzeugnisses. Bei Zulassung kam die Zeitung/Zeitschrift auf eine Postzeitungsliste und wurde dann auch erst zugestellt. Selbst die Werbung für die Presseerzeugnisse erfolgte durch die Post. Hier heißt es in der Anordnung § 12 Abs.1 "Die Werbung für Presseerzeugnisse ist eine gesamtpolitische Aufgabe der Post." Die Post übernahm nicht nur die Zustellung an die Abonnenten sondern auch zu einem überwiegenden Teil den Einzelverkauf in eigenen Kiosken oder Verkaufsstellen. Durch die Post wurden aber auch kleine Teile der Auflagen an Vertragshändler und Buchhandlungen zum Verkauf weitergeleitet.

Ich weiß noch, wie meine Mutter monatlich das Comic "MOSAIK" am Zeitungskiosk kaufte. Wie groß war da die Freude, als endlich durch ein Abonnement die Angst eine Ausgabe wegen Ausverkauf am Kiosk zu verpassen, nicht mehr notwendig war.
Auf der Rückseite konnte das PVZ-Postamt dem Verlagspostamt die "Unanbringlichkeit" der Zustellung des Presseerzeugnisses melden.

Bei Interesse kann ich auch die gesamte Postvertriebsordnung zeigen.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.




 
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