Thema: Postzeitungsvertrieb (PVZ) in der DDR
Altmerker Am: 21.03.2021 22:04:30 Gelesen: 2983# 2@  
Es gab eine so genannte Postzeitungsliste, auf der die Presseerzeugnisse verzeichnet waren, die aktuell verkauft und vertrieben wurden. Ein Streichen von der Liste kam wie im Fall „Sputnik“ 1988 einem Verbot des Titels in der DDR gleich. Nach Maßgabe der Postzeitungsliste konnten DDR-Bürger Presseerzeugnisse beim Postzeitungsvertrieb abonnieren. Der prüfte, ob die zugeteilte Auflage der Zeitung oder Zeitschrift eine Belieferung ermöglicht oder ob „die zur Verfügung stehende Auflage ausgeschöpft ist“. Das wurde auf dem postamtlichen Bestellzettel per postalischen Nebenstempel kundgetan. (Abb.).



Diese Publikationen waren mit einem Sperrzeichen belegt und konnten somit erst wieder bestellt werden, wenn ein Bezieher starb und sein Abonnement nicht weitervererbte oder es zu einer der seltenen Auflagenerhöhung kam. Somit musste der Bürger versuchen, seinen Zeitungs- und Zeitschriftentitel im Freiverkauf  am Kiosk zu erstehen oder erhandeln. Zu den immer wieder gern erzählten und durchaus möglichen Legenden zählt der Kauf einer als ewiger Ladenhüter geltenden Sowjetzeitung, in die eine als Bückware geltende Zeitschrift eingelegt wurde.

Zu den mit Sperrzeichen versehenen Publikationen gehörte in den letzten DDR-Jahren nicht nur der vor der Perestroika-Ära eher verpönte Sowjetpropagandatitel „Sputnik“, der als hochwertiges wie für DDR-Verhältnisse hochpreisiges Digest erschien.

Gruß
Uwe
 
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