Thema: Wann ist der Verkauf von Briefmarken gewerblich ?
Atzinator Am: 22.03.2021 10:08:55 Gelesen: 5662# 1@  
Verkauf von Briefmarken bei eBay gewerblich ?

Guten Tag,

nachdem ich die Suche benutzt hatte und nur einen Beitrag aus 2007 gefunden hatte, Google mir auch 100 verschiedene Antworten liefert und das Finanzamt ebenfalls, wollte ich hier einfach noch mal nachfragen - vielleicht gibt es ja persönliche Erfahrungen.

Wie sieht es denn nun mit dem Verkauf von Briefmarken bei eBay aus? Ab wann fallen diese unter ein Gewerbe und wann werden hier was für Steuern fällig? Es gibt meines Wissens nach mehrere Ansätze:

1. Kaufe und verkaufe ich regelmäßig bei eBay Briefmarken, sollte dies unstrittig unter ein Gewerbe fallen, da ich Sachen kaufe um diese mit Gewinn weiterzuverkaufen. Somit auch alle etwaigen Steuern die es gibt.

2. Kaufe ich einmalig bzw. in Ausnahmefällen eine große Anzahl von Briefmarken bei eBay (sagen wir ein dickes Album für 5.000 € pro Jahr) sollte dies für eine Gewerbeanmeldung nicht reichen, da die Regelmäßigkeit fehlt. Dennoch fällt hier aber Einkommenssteuer an.

3. Lasse ich die gekauften Artikel aus 2. für mindestens ein Jahr liegen, sollte keine Einkommenssteuer mehr anfallen da es sich um Spekulationseinkünfte aus beweglichen Sachen handelt. Allerdings bleibt hier die Frage nach der Gewerblichkeit.

4. Das Verkaufen der ausschließlich privaten Sammlung ist laut meinem Finanzamt unstrittig steuerfrei, gemäß der Erklärung aus 3. Dies gilt auch dafür, wenn die Briefmarken alle einzeln verkauft werden statt als komplette Sammlung.

Ich werde meinen Steuerberater hierzu auch noch einmal befragen, hoffe aber ihr könnt mir eure Gedanken mitteilen - wann es als privat gilt und wann als gewerblich.

Konkret in meinem Fall geht es mir darum, dass wir seit zwei Jahren die Sammlung meines Vaters (mit ihm zusammen) bei eBay auflösen, allerdings wirklich sehr selten auch mal neue Sachen dazu kaufen, bei dem wir vielleicht 1/3 behalten und den doppelten Rest eben weiterverkaufen. Allerdings immer als Startgebot 1 €, so dass wir auf den tatsächlichen Ertrag (ob Gewinn oder Verlust) ja keinen Einfluss haben.

Nun haben wir eben ein Angebot gefunden, welches im fünfstelligen Bereich liegt und definitiv auch dann teilweise fünfstellig weiterverkauft werden wird, da wir einen Teil eben nicht benötigen. Jetzt ist eben die Frage ob man diesen Zukauf eben auch als Erweiterung der privaten Sammlung auslegen kann und eben nach einem Jahr einfach weiterverkaufen kann, da es eben für die eigene Sammlung nicht mehr benötigt wird. Oder ob wir uns dann schon in der Steuerhinterziehung befinden usw.

Vielen Dank für die Ideen bzw. falls es doch Beiträge gibt für die Links :)!
 
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