Thema: Wann ist der Verkauf von Briefmarken gewerblich ?
nagel.d Am: 22.03.2021 12:40:29 Gelesen: 5513# 4@  
@ Atzinator [#1]

Bestenfalls wird das Finanzamt den Betrag zwischen An- und Verkauf als Spekulationsgewinn ansetzen und diesen besteuern. Dann stellt sich mir die Frage was ist wenn der Spekulationsgewinn abzüglich aller Kosten weniger ist als das was ich dafür bezahlt habe? (Zahl ich da auch negativsteuern?)

Eine weitere Frage ist wie hoch ist der Betrag ab dem ich wirklich steuern zahlen muß? In der Regel lautet die antwort ab dem Ersten Euro allerdings gibt es da eine Grenze; fällst du darunter fallen keine Steuern an bist du darüber schon. Anderst wird es wohl aussehen wenn du arbeitslos bist und dies dem Jobcenter (Arbeitsamt) nicht anzeigst, da wird man dir dann eine selbständige erwerbstätigkeit anhängen, wofür dann wiederum Steuern anfallen mit den entsprechenden Folgen der Selbständigkeit
 
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