Thema: Wann ist der Verkauf von Briefmarken gewerblich ?
drmoeller_neuss Am: 22.03.2021 13:04:16 Gelesen: 5484# 5@  
@ Atzinator [#1]

Es gibt in Deutschland keine eindeutige Regelung, ab wann ein Gewerbe vorliegt. Daher wirst Du im Netz verschiedene Aussagen zu diesem Thema finden. Die Rechtssprechung ist auch nicht einheitlich, und stellt immer auf den Einzelfall ab. Da kann einem Briefmarkenhändler schon einmal mehr Umsatz zugestanden werden, als einem Verkäufer, der fünfmal im Monat den gleichen Fernseher verkauft.

Das Steuerrecht geht von einem Gewerbe aus, wenn eine "selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen", vorliegt (§ 15 Abs. 2 EStG).

Ein einmaliger größerer Verkauf auf ebay begründet kein Gewerbe, da keine Nachhaltigkeit vorliegt. Ein Verkauf über längerer Zeit auf ebay könnte eine gewerbliche Tätigkeit begründen.

Natürlich ist der Verkauf einer geerbten Sammlung erst einmal steuerfrei. Wenn Du mit der geerbten Sammlung ein Gewerbe begründet, wird es steuerlich kompliziert, da Du keine Einkaufsbelege nachweisen kannst. Hier musst Du mit Deinem Steuerberater und auch dem Finanzamt die Vorgehensweise vor dem Verkauf absprechen. Vielleicht hast Du zur Berechnung der Erbschaftssteuer eine Wertermittlung gemacht, die als "fiktiver" Einkaufspreis angesetzt werden kann.

Auch wenn Du erst einmal "privat" verkaufst, solltest Du über Deine Einnahmen und Ausgaben Buch führen, falls das Finanzamt von Dir eine Steuererklärung über die Einnahmen aus Deinem Briefmarkenhandel anfordern sollte. Wenn Du akribisch alles belegen kannst, was Du eingenommen und ausgegeben hast (denke auch an alle Nebenkosten wie Fahrtkosten zur Post, Papier, Internetanschluß, Anschaffung von Katalogen), lässt Du dem Fiskus keinen Spielraum für seine eigenen Schätzungen, die nur zu Deinen Ungunsten ausfallen können.

Ein weiteres Minenfeld lauert im Wettbewerbsrecht. Als gewerblicher Verkäufer musst Du privaten Käufern bestimmte Verbraucherrechte zugestehen, z.B. das Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht. Du haftest auch für den Versand. Dazu gibt es aber zahlreiche Beiträge, einfach einmal googeln. Als Gewerblicher hast Du bestimmte Formvorschriften für Deine Angebote einzuhalten, neben dem bereits erwähnten Widerrufsrecht muss z.B. ein Impressum angegeben sein. Wenn diese Angaben fehlen, riskierst Du eine Abmahnung, die Dich mehrere 100 EUR kosten kann.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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