Thema: Wann ist der Verkauf von Briefmarken gewerblich ?
bovi11 Am: 22.03.2021 17:51:38 Gelesen: 5356# 6@  
@ Atzinator [#1]

Zunächst einmal ist wichtig, zwischen der fiskalischen und der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung zu unterscheiden. Was für das Finanzamt noch lange nicht als gewerblich beurteilt wird, kann wettbewerbsrechtlich längst als ein Handeln im geschäftlichen Verkehr angesehen werden.

Wettbewerbsrechtlich kommt es auch nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht an, auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird.

Für die Beurteilung nach dem Lauterkeitsrecht kommt es auch nicht darauf an, ob ein Gewerbe angemeldet ist oder nicht. Den Einwand, man sei als Grünflächenma-nager in einem festen Anstellungsverhältnis und man habe kein Gewerbe angemeldet, habe ich immer wieder auf dem Tisch.

Wer jedes Jahr ein „dickes Album für 5.000 €“ kauft und die einzelnen Ausgaben dann separiert und verkauft, handelt gewerblich und zwar auch dann, wenn man die Sachen länger als ein Jahr lagert und quasi die vom vorangegangenen Jahr versilbert.

Selbst der Verkauf einer ausschließlich privaten Sammlung kann durchaus auch Steuerpflichten auslösen – vgl. nur [1]

In dem Fall wäre schon lange vorher wettbewerbsrechtlich ein gewerbliches Handeln anzunehmen.

Ganz Schlaue meinen, dem Problem der Gewerblichkeit zu entgehen, indem sie über mehrere eBay-Konten verkaufen. Solche Kandidaten habe ich immer wieder und da ist das zusätzliche Argument, das in der Regel für eine Gewerblichkeit spricht die Tatsache, dass ein gewerbliches Handeln durch die Aufteilung auf mehrere Konten offensichtlich verschleiert werden soll.

[1] https://www.stb-schmetz.de/steuerpflichtiger-verkauf-ebay/
 
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