Thema: Wann ist der Verkauf von Briefmarken gewerblich ?
drmoeller_neuss Am: 23.03.2021 13:30:16 Gelesen: 4960# 15@  
@ Richard [#14]
@ tomato [#13]

bei Unsicherheit einfach einen Gewerbeschein beantragen (kostet einmalig so um die 25 €)

Das Finanzamt und abmahnende Mitbewerber interessieren sich in der Regel nicht dafür, ob ein Gewerbeschein vorhanden ist oder nicht.

Entscheidend ist das Auftreten im Markt. Wer regelmässig Handel betreibt, wird als gewerblich eingestuft und hat die Vorschriften für gewerbliche Anbieter zu beachten. Wie bovi schon geschrieben hat, wird von der Wettbewerbsschiene nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht abgestellt.

Auch viele Gewerbliche werden abgemahnt, weil irgendwelche Detailangaben im Internetauftritt falsch sind oder fehlen.

Das Finanzamt interessiert sich in erster Linie, wenn es was zu holen gibt, d.h. genügend Umsätze gemacht werden, um die umsatzsteuerfreie Schwelle zu überschreiten, oder ob Gewinn erzielt wird. Natürlich können beim Verkauf umfangreicher "Privatsammlungen" auch Fragen aufkommen, wo das Geld für den Kauf der Briefmarken hergekommen ist. Wohl dem, der den Geldfluss aus der Karibik oder dem Kleinwalsertal ordentlich versteuert hat, oder die Erbschaft brav gemeldet hat.

Ein Gewerbeschein zieht wiederum andere Pflichten nach sich, z.B. IHK-Zwangsbeiträge. Auf der anderen Seite bringt ein solches Papier in den Corona-Zeiten auch Vorteile, so sind viele Baumärkte für Gewerbliche geöffnet.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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