Thema: Recht: Gesetz für Virtuelle Hauptversammlung wird wohl zur Dauerregelung
Jürgen Häsler Am: 25.03.2021 11:55:23 Gelesen: 7231# 27@  
Ich bin überrascht, wie viele kluge Gedanken zur virtuellen Hauptversammlung sich einige Forumsleser hier bereits gemacht haben.

drmoeller_neuss [#15] weist zu Recht darauf hin, dass auch bei einer VHV die Form der Einladung zur Hauptversammlung von der Satzung bestimmt wird. Einfach Einladungs-Link per e-Mail verschicken, was bei einer VHV ja nahe liegt, geht im Regelfall also nicht. Das betrachte ich zwar nicht als Problem, man muss das aber natürlich wissen. Wir beim Vorstand des BSC Villingen halten grundsätzlich an einer attraktiv frankierten, persönlichen, schriftlichen Einladung fest und würden das bei einer VHV auch nicht ändern.

Geheime Abstimmungen sind bei Verwendung einer entsprechenden Software durchaus möglich, bei Zoom müssen solche "Umfragen" allerdings vorher programmiert werden.

Die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes erscheint mir allerdings als entscheidendes Problem. Ich wäre sicher nicht begeistert, wenn ein unbefugt aufgezeichnetes Videos unserer Jahreshauptversammlung im Internet auftaucht.

Auf unseren Hauptversammlungen muss ich "Klartext" reden, einen besseren Zeitpunkt dafür gibt es nicht. Wir haben zwar oft viel Positives zu berichten, Probleme müssen aber ebenso offen angesprochen werden. Im geschriebenen Text kann ich ohne Schwierigkeiten meinen Unmut darüber ausdrücken, dass die Bank, bei der unser Verein sein Girokonto hat, die monatliche Grundgebühr auf einen Schlag von EUR 4,90 auf EUR 12,90 erhöht. Ein mitgeschnittenes Video wäre für mich wohl nicht vorteilhaft, wenn ich mit zornigen Worten und ein paar drastischen Adjektiven das Verhalten der Bank beschreibe, die uns nach fast 30 Jahren reibungsloser Zusammenarbeit zum Stichtag 01.05.2021 eine Kostenerhöhung von insgesamt 170 % aufbrummen will.

Ich schließe mich deshalb Peters Fazit aus [#19] an:

"bleiben eben alle Vorstände weiter in Amt und Würden und wir alle schön zuhause. ;-)"


Virtuell finden bei uns deshalb nur die Treffen der Münzgruppe und vielleicht auch die nächste Vorstandssitzung statt. Die diesjährige Jahreshauptversammlung wird vermutlich wieder in kleiner Besetzung als Präsenzveranstaltung und mit vorheriger schriftlicher Stimmabgabe stattfinden. Also bleibt alles beim Alten.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/14098
https://www.philaseiten.de/beitrag/262824