@ HenningCGN
[#141]Hallo Henning,
diese Regelung des Verbots von Mischfrankaturen gilt übrigens auch für Internetmarken. Bei Portoerhöhungen können
Ergänzungswerte verwendet werden. Zurzeit werden Ergänzungswerte zu 5, 10 und 20 Cent für nationale Versendungsarten angeboten.
In der Praxis werden Verstöße gegen diesen Passus der AGB nicht geahndet. Mir ist jedenfalls kein einziger Fall bekannt.
Viele Grüße
Michael