Unterschiedliche Datumsangaben bei DV-FreimachungenZur DV-Freimachung gehört neben der Angabe des Entgelts auch eine Datumsangabe.
Bis 2017 wurde im DV-Freimachungsvermerk lediglich „die
Monatsangabe des im Datamatrixcode verschlüsselten Einlieferungs-/bzw. DV Bearbeitungstags angedruckt“ [1].
Dann hieß es, dass „die
Monatsangabe (nur Monat oder Monat/Jahr) des im Datamatrixcode verschlüsselten Einlieferungs- bzw. DV Bearbeitungstags angedruckt“ wird [2].
Seit 2018 lautet die Formulierung nur noch, dass „die
Datumsangabe (Monat und Jahr) des im Datamatrixcode verschlüsselten Einlieferungs- bzw. DV-Bearbeitungstags angedruckt“ wird [3].
Trotz der klaren Aussage im letzten Zitat findet man heute immer noch häufig bei DV-Freimachungen die einfache Monatsangabe ohne Jahreszahl.
Wenn das Jahr angegeben wird, sind fast immer Monats- und Jahresangabe zweistellig und durch einen Punkt getrennt (z.B. „04.21“).
Abweichungen von dieser Formatierung sind selten, drei verschiedene möchte ich hier vorstellen:
1. Trennung von Monat und Jahr durch einen Unterstrich (Dialogpost Standard, Absender: Börse Aktuell Verlag, Stuttgart; 09.02.2021):
2. Monats- und Jahresangabe sind nicht getrennt (Dialogpost Standard, Absender: Ärzte ohne Grenzen, Berlin; 18.10.2020):
3. Jahresangabe vierstellig (Dialogpost Groß, Absender: Breuninger, Stuttgart: 09.03.2020
Schöne Grüße
Franz-Josef[1] Zitat aus der Post-Broschüre „DV-Freimachung: Ihr Vorteil mit System“ Stand: 01.09.2016
[2] Zitat aus der Post-Broschüre „DV-Freimachung: Ihr Vorteil mit System“ Stand: August 2017
[3] Zitat aus der Post-Broschüre „DV-Freimachung: Ihr Vorteil mit System“ Stand: April 2018
(Fettdruck und Unterstreichungen sind in den Originalen nicht vorhanden)