Thema: (?) (11) Luxemburg: Belege echt gelaufen (ab 1945)
volkimal Am: 01.04.2021 20:55:56 Gelesen: 6937# 11@  
@ Lars Boettger [#10]

Hallo Lars,

vielen Dank! Das ist schon einmal die erste Information die ich brauche. Allerdings habe ich ein Problem mit dem Taxstempel 1/12:

Nach meinen Informationen galt mit dem Inkrafttreten des Weltpostvertrages von Lausanne 1974, am 01.01.1976 bei den Brüchen folgendes:

Im Zähler steht der einfache Portofehlbetrag (hier 6 Franc – 5 Franc = 1 Franc).
Im Nenner steht das Porto für einen Auslandsbrief (hier 6 Franc).

Wieso lautet der Stempel auf 1/12 und nicht auf 1/6? Es kann eigentlich nicht sein, dass in Luxemburg eine andere Regelung galt. Oder war die Gebühr eines Standardauslandsbriefes 12 Franc und für Post in die Schweiz galt eine ermäßigte Gebühr?

Im Empfängerland (hier also der Schweiz) wurde der Bruch mit der Gebühr eines Auslandsbriefes (nach Schweizer Tarif) multipliziert. Das Ergebnis wurde evtl. noch gerundet und es konnte noch eine fixe Erhebungsgebühr hinzugefügt werden. Diese Regelung galt bis 30.06.1981

In der Schweiz kostete ein Auslandsbrief 90 oder 80 Rappen (für bestimmte CEPT-Länder). Unter Berücksichtigung des Stempels 1/12 müsste man also 1/12*90 = 7,5 Rappen oder 1/12*80 = 6,67 Rappen Nachgebühr zahlen. Die Rundungsregelung der Schweiz und eine evtl. vorhandene fixe Gebühr kenne ich leider nicht. Ob man so auf eine Gebühr von 60 Rappen kommt, weiß ich nicht.

Es ist gut möglich, dass der Brief noch spannender ist. Vermutlich ist es sogar eine Kombination aus Nachgebühr und Postlagergebühr. Herr Topp, der Empfänger des Briefes hatte sich auf die Postlagergebühren spezialisiert und zahlreiche Belege dazu verschickt.

Ich bin gespannt, ob es mit vereinten Kräften gelingt, die Gebühr von 60 Rappen zu entschlüsseln.

Viele Grüße
Volkmar
 
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