Thema: BDPh plant Beitragserhöhung um 5 Euro - DBZ streicht Berichterstattung
Jürgen Häsler Am: 08.04.2021 12:21:08 Gelesen: 10990# 28@  
Hallo allerseits,

ich möchte zunächst auf einige Fakten hinweisen, die zur Versachlichung der Diskussion beitragen sollen.

Zum Thema Termin Hauptversammlung:

Wie Eric Scherer richtig feststellt [#15] gibt es noch keinen Termin für die Hauptversammlung, und nur die Hauptversammlung kann eine Beitragserhöhung beschließen. Das ergibt sich aus § 8 Nr. 1 d Bundessatzung. Es kann auch noch gar keinen Termin geben, denn auch der Bundesvorstand verfügt nicht über eine "Kristallkugel", mit der man die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie voraussagen kann.

§ 8
Aufgaben der Hauptversammlung

1. Die ordentliche Hauptversammlung hat folgende Aufgaben:
d. Beschlussfassung über die Beitragsordnung mit der Festsetzung der Bundesbeiträge und
Verabschiedung des Haushaltsplanes.


Die Hauptversammlung muss mit einer Frist von mindestens 3 Monaten einberufen werden.
Das heißt, zwischen der Bekanntgabe des Termins und dem HV-Termin müssen mindestens 3 Monate liegen.

Dann haben alle Mitgliedsverbände und die Einzelmitglieder einen Monat Zeit, Anträge zu verfassen, wenn sie das wollen. Die Anträge müssen also spätestens 2 Monate vor dem Termin bei der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein.

WICHTIG: Anträge von Einzelmitgliedern müssen von mindestens 19 weiteren Einzelmitgliedern mitunterzeichnet werden, sonst ist der Antrag ungültig.

Spätestens einen Monat vor der HV gibt es dann die Tagesordnung.

Einberufung und Tagesordnung werden natürlich in der philatelie veröffentlicht. Das ist Pflicht und nicht irgendeine Art von "Gefälligkeit".

Wird dieses Prozedere nicht exakt eingehalten, können die Beschlüsse der HV angefochten werden. Und das kann dann sehr teuer werden für den BDPh. Und der BDPh wird von unseren Mitgliedsbeiträgen finanziert.

Generell zu Beitragserhöhungen:

Beitragserhöhungen können beim BDPh immer nur mit mindestens einem Jahr "Vorlauf" beschlossen werden. Das ergibt sich zwingend aus § 4 Nr. 5c Bundessatzung.

c. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, in der auch die Höhe der Beiträge festgelegt wird.
Eine Beitragsänderung kann jedoch frühestens für das zweite Kalenderjahr, das der beschließenden Hauptversammlung folgt, vorgenommen werden.


Findet die HV also erst 2022 statt,
dann kann zum 01.01.2024 erhöht werden.
Findet die HV noch 2021 statt,
dann kann zum 01.01.2023 erhöht werden.


Zur geplanten Beitragserhöhung:
Bis einschließlich 2016 betrug der Bundesbeitrag EUR 12,-- für Ortsvereins-Mitglieder und EUR 39,-- für Einzelmitglieder.


Die letzte Beitragserhöhung wurde am 05. September 2015 in Gotha mit Wirkung zum 01.01.2017 beschlossen.

Es wurden dort im Wesentlichen 2 Varianten diskutiert.

Jürgen Herbst - Vertreter der Einzelmitglieder in der späteren Strukturkommission - beantragte eine Erhöhung von 6 EUR.
Er wollte dadurch dem BDPh langfristig eine stabile finanzielle Basis sichern. Der Antrag wurde abgelehnt. (39,4 % JA bei 60,6 % NEIN-Stimmen)

Beschlossen wurde der Antrag des Verwaltungsrates (68,3% JA bei 31,7 % NEIN-Stimmen) und damit eine Erhöhung um 3 EUR auf
EUR 15 für OV-Mitglieder und
EUR 42 für Einzelmitglieder



Zu den (berechtigten) Fragen von philaspass [#27]


Die "Kernleistung" des BDPh ist die Verbandszeitschrift "philatelie", die jedes Mitglied in gedruckter Form frei Haus erhält, dass den "Regelbeitrag" bezahlt. Dafür muss ein Mitglied im Ortsverein momentan EUR 15,-- pro Jahr Bundesbeitrag bezahlen.

Zum Vergleich:
Das Abo des BRIEFMARKEN SPIEGEL, den ich beziehe, kostet mich bei 12 Ausgaben pro Jahr EUR 72,--


Ob die "philatelie" auch EUR 18,-- oder EUR 20,-- im Jahr wert ist, muss jedes Mitglied selbst entscheiden. Ich meine, die Verbandszeitschrift ist das wert.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/15656
https://www.philaseiten.de/beitrag/263974