Thema: BDPh / VPhA: Arbeitsgemeinschaften gegen "Ortsvereine im Dornröschen-Schlaf"
Jürgen Häsler Am: 10.04.2021 15:11:16 Gelesen: 1960# 10@  
Ich habe in meinem Beitrag [#6] recht harsche Kritik an der Pressemitteilung des VPhA geäußert. Nach wie vor stehe ich zu meiner Kritik. Denn wie der VPhA in seiner "Pressemitteilung" mit Frank Blechschmidt und Eric Scherer umgeht, halte ich schlichtweg für nicht "in Ordnung."

Man muss allerdings aus meiner Sicht auch gegenüber Herrn Treschnak Fairness walten lassen und Verständnis aufbringen.

Wie Richard Ebert in Beitrag [#8] aus der philatelie zitiert:

Im Bericht des Vorstandes äußerte sich Hans-Gerd Treschnak kritisch zur Arbeit des BDPh-Verwaltungsrates. Angesichts nachlassenden Interesses an der Philatelie und schrumpfender Mitgliederzahlen seien grundlegende Strukturänderungen nötig.

Die Mehrheit der Vertreter der Landesverbände lehnt solche aber ab.

Das ist FALSCH.

RICHTIG ist:
Die Mehrheit der Vertreter der Landesverbände stimmt grundlegenden Reformen zu.

Das kann Herr Treschnak aber vermutlich gar nicht wissen. Ich mache ihm da gar keinen Vorwurf.

Was versteht Herr Treschnak unter dem Begriff "Mehrheit" (lat. Majorität) ?

Ich vermute einfach mal, er meint mit "Mehrheit" mehr als die Hälfte, also die Hälfte +1.
Das Gegenteil von "Mehrheit" ist dann "Minderheit" (lat. Minorität).

Die Mehrheit von 100 Stimmen ist dann also 51 (oder größer).
Die Minderheit von 100 Stimmen ist dann 49 (oder kleiner)

Es gibt aber durchaus verschiedene Formen von "Mehrheit".

1) Relative Mehrheit
2) Absolute Mehrheit
3) "Kanzler-Mehrheit"
4) Einfache Stimmenmehrheit
5) Qualifizierte Mehrheit
darunter einfach qualifizierte Mehrheit
darunter absolut qualifizierte Mehrheit
6) "Querulanten"-Mehrheit
7) Einstimmigkeit
8) Stimmengleichheit (Patt)

Beim Bund Deutscher Philatelisten e.V. sind glücklicherweise nur 3 dieser 8 genannten Formen von Mehrheit von Bedeutung.

Das sind die
einfache Stimmenmehrheit, eine Form der einfach qualifizierten Mehrheit und die Stimmengleichheit.


Diese Formen von Mehrheit werden in der Satzung des Bundes genannt.

Für die Hauptversammlung des Bundes gilt § 7 Nr. 5 Bundessatzung

Jede ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung ist beschlussfähig. Die Beschlüsse
werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt.
Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.


Um die von Herrn Treschnak angemahnten "grundlegenden Strukturänderungen" durchzusetzen, ist jedoch zwingend eine Satzungsneufassung erforderlich.

Für Satzungsänderungen (zu denen auch jede Satzungsneufassung zählt) ist jedoch eine höhere Mehrheit erforderlich, denn § 14 Bundessatzung legt fest:

§ 14
Satzungsänderung
Über eine Satzungsänderung entscheidet eine Hauptversammlung mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

Die "Dreiviertelmehrheit" ist die Königin unter den qualifizierten Mehrheiten. Sie ist eine gewaltige Hürde. Die kleine Schwester der "Dreiviertelmehrheit" ist die "Zweidrittelmehrheit".

Wer das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, ändern will, braucht eine Zweidrittelmehrheit in beiden Parlamentskammern, dem Bundestag und dem Bundesrat.

Zwei Drittel genügen uns aber nicht, wir brauchen Drei Viertel.

Die "Sperrminorität" zur Blockade von Satzungsänderungen beträgt beim BDPh also nur 25 % + 1 Stimme.

Für die Hauptversammlung des BDPh gilt im übrigen noch
§ 7 Nr. 6 Bundessatzung.

6. Die Hauptversammlung gibt sich eine Wahl- und Abstimmungsordnung.

In der Wahl- und Abstimmungsordnung des Bundes wird eine glasklare Regelung getroffen.

§ 11
Rechtsgültigkeit von Beschlüssen
Beschlüsse werden, soweit die Satzung anderes nicht bestimmt, mit einfacher
Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das Los. Bei
sonstigen Abstimmungen gilt der Antrag als abgelehnt.


Auf die Auswirkung von Stimmenthaltungen, die Stimmengewichtungen indirekt verändern können, gehe ich hier bewusst nicht ein. Ich erinnere aber an die Abstimmung über die Entlastung des ehemaligen Präsidenten des BDPh 2017 in Wittenberg.

FAZIT:
Es ist erfreulich, wenn Herr Treschnak die Notwendigkeit struktureller Änderungen erkannt hat. Die Mehrheit dafür ist vorhanden. Das reicht aber nicht. Wir brauchen die "Königin" der Mehrheiten.

Wenn Herr Treschnak sich mit 2,6 % der Stimmrechte dem Lager der "Reformer" anschließen will, so ist er herzlich willkommen.

 
Quelle: www.philaseiten.de
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