Thema: BDPh plant Beitragserhöhung um 5 Euro - DBZ streicht Berichterstattung
nagel.d Am: 11.04.2021 12:21:37 Gelesen: 9663# 54@  
Also ich wollte mich ja nicht mehr weiter in diese Diskussion einklinken, muss es allerdings doch tun.

Der BDPH-Vorstand (-Präsidium) hat das so beschlossen (wenn ich das richtig lese). Allerdings kann diese Beitragserhöhung erst in Kraft tretenn wenn die Hauptversammlung dies abgesegnet hat. Wann steht der Termin für die Hauptversammlung fest? Für 2021 ist er ja verschoben. Ergibt sich also dann folgende Situation, der Beitrag kann erst danach festgelegt werden und das dann auch einstimmig (respektiv mit Stimmenmehrheit). Wird er rückwirkend festgelegt, so wird es einigen Gegenwind geben und da bezweifle ich auch, ob eine rückwirkende Bestätigung rechtlich haltbar ist.

Sollte die Beitragserhöhung auch durch den Verwaltungsrat abgesegnet werden, dies ohne Hauptversammlung, wird es auch erhebliche Probleme geben, da die Einzelmitglieder wiedersprechen. Denn eine Stimmenübertragung der Einzelmitglieder ist nach § 38 BGB nicht zulässig.

Also ist dies aus meiner Sicht eine sehr dünne Eisschicht, auf der man sich momentan bewegt.

Aus meiner Sicht kann eine Beitragserhöhung frühstens dann erfolgen (oder auch nicht), wenn die Hauptversammlung abgehalten wurde.

Grüße aus dem Saarland
 
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