@ notna1
[#6]Hallo notna1,
in der Gebührenordnung, die ab dem 01.04.1966 galt, steht, dass je 500 DM Versicherungswert 1 DM Gebühr anfällt.
Dies steht auch so im Michel Postgebührenhandbuch.
Komischerweise weist das ansonsten sehr gute Posthandbuch 1945-1992 von Hr. Steven da eine Lücke auf. Für den Tarifzeitraum ab dem 01.03.1963 steht dort für die ersten 500 DM 1 DM und für jede weiter 500 DM 0,80 DM. Dies steht so nicht im Michel Handbuch, sondern dort werden für jede weiter 500 DM 1 DM Gebühr aufgeführt.
Zumindest ab dem 01.08.1964 waren lt. der Postgebührenodnung auf jeden Fall 1 DM je 500 DM fällig. Davon findet sich im Posthandbuch nichts, dort werden erst wieder für die Tarifzeiträume ab dem 01.09.1971 Angaben gemacht.
Ich vermute hier mal einen Fehler in der Porto-Fibel.
Gruß
Hubert