Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
drmoeller_neuss Am: 14.04.2021 14:00:07 Gelesen: 17974# 60@  
Noch ein wichtiger Punkt am Rande:

Nur wenige Inder haben eine Postadresse wie in Deutschland, d.h. Straße mit Hausnummer. Das gleiche gilt für die Postzustellung. Nicht überall kommt der Briefträger vorbei. Man muss als Postempfänger schon selbst aktiv werden.

Daher ist es wichtig, die Telefonnummer des Empfängers auf der Sendung anzugeben. Die Post schickt eine Nachricht, dass ein Brief zur Abholung bereit liegt.

Natürlich muss die Adresse stimmen, insbesondere die sechsstellige Postleitzahl, da viele Städte in mehreren Bundesstaaten den gleichen Namen haben. Im Gegensatz zu Deutschland gibt man auch den Stadtteil und das Wohnviertel in der Adresse an.
Also alles so daraufschreiben, wie es der Partner in Indien vorgibt.

Zu guter letzt aus meiner Erfahrung: Briefe kommen in Indien an, es ist nur die Frage, wann.
 
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