Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
ligneN Am: 14.04.2021 15:19:03 Gelesen: 17816# 62@  
@ Wesi [#59]

Bei gebrauchten Umschlägen/modernem Zeug braucht man nicht "zu lügen", die sind als Dokumente anerkannt (post hotline auf Anfrage). Einfach "phil.documents" rückseitig im Zollaufkleber CN22 angeben. Und ja, den kleinen CN22 kann man bei Nicht-Warensendungen als Hinweis für Empfängerland immer noch auf Briefen verwenden.

Auch wenn jetzt allen "wo steht das auf der Postwebsite" Postoberstudienräten der Hut hoch geht.
 
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