Thema: Definition Bedarfserhaltung
Cantus Am: 18.04.2021 04:57:31 Gelesen: 1481# 3@  
@ Fridolino [#1]

Hallo Fridolino,

das Wort "Bedarfserhaltung" bezieht sich nur auf komplette Belege, die ordnungsgemäß genutzt oder befördert worden sind, jedoch nie auf lose Briefmarken. Briefmarken sind entweder einwandfrei oder beschädigt, wobei die Beschädigung leichter oder auch schwerer sein kann. Ob man beschädigte Marken aufhebt oder nicht, das muss jeder für sich selber entscheiden. Preise in Briefmarkenkatalogen jedoch beziehen sich stets auf einwandfreie Stücke, bei gezähnten Marken muss also die Zähnung komplett erhalten sein, bei postfrischen Marken muss die rückseitige Gummierung unberührt sein, wie frisch aus der Druckerei. Fehler dabei wie auch bei der Zähnung oder auch bei anderen Schäden wie Verfärbungen, kurzen oder fehlenden Zähnen, dünnen Stellen oder kleinen Einrissen oder Nadellöchern oder rückseitigen Beschriftungen führen automatisvh zu einem deutlichen Wertverlust.

Wenn du ein Schriftstück versenden willst, dann nimmst du entweder einen passenden Ganzsachenumschlag oder einen leeren Briefumschlag, auf den du das notwendige Porto in Form von Briefmarken aufklebst, klebst ihn zu und wirfst ihn in den nächsten Briefkasten. So, wie er dann beim Empfänger ankommt, das ist Bedarfserhaltung. Dabei darf man bei der Gesamterhaltung keine zu hohen Ansprüche stellen, denn die meisten Postempfänger sind keine Sammler und öffnen Briefe durchaus auch etwas gröber oder schneiden oben oder an der Seite etwas ab, um an den Inhalt zu kommen, manche machen auch noch handschriftliche Ergänzungen auf dem Umschlag, alles das ist Bedarfserhaltung. Grundsätzlich gilt, dass alles, was den normalen Postweg durchläuft, zur Bedarfserhaltung zählt.

Viele Grüße
Ingo
 
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