Thema: (?) (76) Deutschland: Nachgebühr bestimmen
volkimal Am: 19.04.2021 15:11:26 Gelesen: 22692# 78@  
Hallo zusammen,

dieser unzureichend frankierte Brief vom 6.12.1983 geht an die Tante meiner Frau.





Der Taxstempel T 5/90 wie folgt zu erklären: Ein Brief aus den Niederlanden nach Deutschland hat 65 Cent gekostet. Der Brief ist aber nur mit 60 Cent frankiert. Oben steht der einfache Portofehlbetrag von 5 Cent.

Unter dem Bruchstrich steht das Porto für einen internationalen Auslandsbrief aus den Niederlanden von 90 Cent.

Gebührentabelle ab 1.7.1982:



Mit der Berechnung des Nachportos komme ich allerdings nicht klar. Normalerweise berechnete man das Nachporto wie folgt: Man berechnete anhand des Bruchs das fehlende Porto. Dazu kam die sogenannte Einziehungsgebühr. Ab dem 01.07.1982 betrug diese 60 Pfg., davor waren es 50 Pfg. Was ich nicht kenne ist die Rundungsregel bei krummen Beträgen.

In Falle dieses Briefes ergibt sich folgendes: Man multiplizierte den Bruch mit dem internationalen Auslandsporto in Deutschland: 5/90 * 120 Pfg. = 6,7 Pfg. + 60 Pfg. Einziehungsgebühr = 67,5 Pfg. Wie die Post auf eine Nachgebühr von 55 Pfg. kommt ist mir völlig schleierhaft.

Hat einer von euch eine Idee, was da passiert ist?

Viele Grüße
Volkmar
 
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