Thema: Poststation 1.0: Post testet neue Automaten - gibt es dort Automaten(brief)marken?
vigges54 Am: 28.04.2021 20:54:57 Gelesen: 53215# 177@  
Hallo zusammen,

die für mich bisher nicht nachvollziehbaren Gründe der Deutschen Post aus einer Automatenmarke = Briefmarke ein „Label bzw. digitale Frankierungsvermerke“ (Bezeichnungen in der aktuellen Postfrisch 3/2021 Seite 29) oder „Portoabdrucke für Briefe“ (in einer Version der AGB Poststation) zu machen, wo doch auf den Poststationen selbst mit einem großen roten Aufkleber für den Kauf von Briefmarken geworben wird. Die Post verwendet auch gern den Begriff „Internetmarke“ um den tatsächlichen Status und die Funktion als Automatenmarken zu verschleiern.

Nach meiner Meinung verrennt sich die Deutsche Post hier wieder in ein Desaster und versucht krampfhaft ggf. auch unter dem Druck von bestimmten Interessen aus einer Automatenmarke einen „digitalen Frankierungsvermerk“ zumachen.

Auch manche hier geposteten abfälligen Kommentare über die "Zettelchen" oder Vergleiche mit sogenannten klassischen Automatenmarken kann ich nicht nachvollziehen. Nicht das Aussehen und auch nicht die noch so kreative Wortwahl der Deutschen Post kann an dem Status und der Funktion als Briefmarke = Automatenmarke etwas ändern.

Was sind überhaupt Automatenmarken?

Im Folgenden verwende ich dazu auch einige Auszüge aus der „Einführung zum Michel-Automatenmarken-Spezial-Katalog“ des Schwaneberger Verlags.

1) Die Funktion und Handhabung einer Automatenmarke ist den herkömmlichen Briefmarken gleichgestellt.

2) Bei Automatenmarken handelt es sich um Briefmarken mit verschiedenen, vom Postkunden wählbaren Wertstufen. Diese gewünschten Wertstufen werden erst beim Kauf direkt im Gerät aufgedruckt.

3) Eine Automatenmarke ist im Gültigkeitsbereich jederzeit und ohne jede Einschränkung an jedem Ort frankaturgültig und wird im Postverkehr entwertet (bisher abgestempelt, bei Marken mit Matrixcode elektronisch entwertet).

4) Briefmarken und Automatenmarken sind anonym und enthalten niemals einen Hinweis auf den Käufer.

5) Die Selbstbedienungsgeräte für den Kauf von Automatenmarken müssen der gesamten Öffentlichkeit zugänglich sein.

6) Für die Funktion einer Briefmarke bzw. einer Automatenmarke ist es unerheblich wie und durch welches Druckverfahren (Klischeedruck, Nadeldruck, Thermodruck etc.) und durch welches Betriebsprogramm (Software) die Informationen im Automaten auf das Papier gedruckt werden.

7) Unerheblich für die Funktion und Handhabung der Postkunden ist es auch, ob auf den Automatenmarken ein Matrixcode aufgedruckt ist, solange keine Käuferinformationen dort abgelegt und die Briefmarken anonym sind.

Alle diese vorgenannten Punkte entsprechen den neuen Briefmarken aus den Poststationen und es sind nach meiner Meinung somit unzweifelhaft Automatenmarken die im Michel Katalog die Nummer ATM 11 erhalten müssen.

Ich hoffe nicht, dass sich der Schwaneberger Verlag von der Deutschen Post und ggf. anderen gewichtigen Interessenkreisen dazu nötigen lässt, die objektiven Fakten beiseite zu legen und sich auch keine neue kreative Katalogisierung wie auch immer dazu ausdenkt.

Viele Grüße
Rainer
 
Quelle: www.philaseiten.de
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