Thema: Poststation 1.0: Post testet neue Automaten - gibt es dort Automaten(brief)marken?
Franz G. Am: 29.04.2021 00:02:00 Gelesen: 53165# 180@  
Hallo zusammen,

hier ein Auszug aus den Vertragswerken des Weltpostvereins in dem auch Deutschland Mitglied ist.

Die Deutsche Post ist seit 1995 ein Privatpostdienstleister, und darf seit der Privatisierung keine eigenen Briefmarken mehr herausgeben, sondern bezieht die benötigten Briefmarken vielmehr vom Bundesministerum für Finanzen. Siehe dazu § 43 Postgesetz.

Also nein, die hier heiss diskutierten Klebezettel sind keine Briefmarken bzw. Automatenmarken.

Artikel 8

Briefmarken

1. Die Bezeichnung „ Briefmarke“ ist gemäß dem vorliegenden Vertrag zu schützen und ausschließlich jenen Marken vorzubehalten, die den Bedingungen dieses Artikels und der Ausführungsbestimmungen entsprechen.

2. Eine Briefmarke

2.1. darf gemäß den Vertragswerken des Vereins ausschließlich von der zuständigen Behörde des jeweiligen Mitgliedslandes oder Territoriums ausgegeben und in Umlauf gesetzt werden;

2.2. ist ein Souveränitätsmerkmal und entspricht einem Nachweis für eine ihrem eigentlichen Wert entsprechende Freimachung, wenn sie gemäß den Vertragswerken des Vereins auf einer Postsendung angebracht ist;

2.3. muss im Mitgliedsland bez. Territorium, wo sie ausgegeben wurde, entsprechend den dortigen Landesgesetzen zu Freimachungs- oder Sammlerzwecken in Umlauf sein;

2.4. muss von sämtlichen Einwohnen der Mitgliedslandes bzw. Territoriums, wo sie ausgegeben wurde, beschafft werden können.

3. Auf der Briefmarke müssen die folgenden Komponenten aufscheinen:

3.1. Der Name des ausgebenden Mitgliedslandes oder Territoriums in lateinischer Schrift²;

3.2. der Nennwert, und zwar:

3.2.1. grundsätzlich in der Landeswährung des ausgebenden Mitgliedslandes bzw. Territoriums, allenfalls als Buchstabe oder Symbol;

3.2.2. in Form sonstiger spezifischer Kennzeichen.

4. Die staatlichen Embleme, die amtlichen Kontrollzeichen und die Embleme zwischenstaatlicher Organisationen auf Briefmarken sind im Sinne der Pariser Konvention zum Schutz industriellen Eigentums zu schützen.

5. Briefmarkenbilder und -motive müssen

5.1. dem Geist der Präambel zur Satzung des Vereins und den Beschlüssen der Organe des Vereins entsprechen;

5.2. Ausdruck der kulturellen Eigenständigkeit des Mitgliedslandes oder Territoriums sein bez. Dem Kulturleben oder der Erhaltung des Friedens förderlich sein;

5.3. bei Ausgabe zum Gedenken an für das Mitgliedslandes oder Territoriums nicht unmittelbar charakteristischen Personen oder Ereignissen mit dem betreffenden Mitgliedsland oder Territorium in engem Zusammenhang stehen;

5.4. frei von politischen Anklängen oder für eine Person oder ein Land beleidigenden Anspielungen sein;

5.5. von großer Bedeutung für das Mitgliedsland oder Territorium sein.

6. Freimachungsnachweise, Abdrucke, die mittels Freistempelmaschinen, Druckerpressen, oder anderen den Vertragswerken des Weltpostvereins gemäßen Druck- oder Stempelverfahren angebracht werden, dürfen nur mit Bewilligung des Mitgliedslandes oder Territoriums verwendet werden.

²ausgenommen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, weil dort die Briefmarke erfunden wurde.

Gruß, Franz G.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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