Thema: Poststation 1.0: Post testet neue Automaten - gibt es dort Automaten(brief)marken?
Franz G. Am: 29.04.2021 06:34:56 Gelesen: 53042# 182@  
Hallo Thomas,

du liegst mit deiner Annahme die Deutsche Post sei Mitglied im Weltpostverein falsch. Richtig ist Deutschland ist Mitglied im Weltpostverein (vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen). Die Deutsche Post ist nur der beauftragte Universalpostdienstleister.

Bitte § 43 Postgesetz noch einmal lesen und in den richtigen Kontext bringen.
Einzig das Bundesministerium für Finanzen darf Briefmarken mit der Bezeichnung Deutschland herausbringen. Die Deutsche Post darf das nicht. Wohl aber kann die Deutsche Post eine Lizenz für die Vervielfältigung erwerben. Das macht die Deutsche Post aber nicht zum Herausgeber der Briefmarken.

Zu den Marken Individuell nur so viel: Um im Internationalen Postverkehr gültig zu sein bedarf es ebenfalls einer Genehmigung des Bundesministerium für Finanzen (siehe dazu Absatz 6 Artikel 8 Weltpostvertrag). Das gilt ebenfalls für alle anderen Freimachungsvermerke (wie Schalterlabel, Internetmarke usw.).

Ich differenziere anders als du zwischen Briefmarken (im Sinne des Weltpostvertrages) und anderen Freimachungsvermerken. Also bin ich nach deiner Auffassung kein Philatelist.

Die Absätze 5.2. und 5.3. sind meines Erachtens nach sehr schwammig Verfasst. Wer will jetzt festlegen in wie weit Personen nach welcher Kultur (Popkultur, traditioneller Kultur …) wichtig für ein Land sind.

Zu Absatz 3.1. kann ich nur sagen: Definitionen ändern sich im Laufe der Zeit und damit auch was als Briefmarke gilt. Und nur weil die Definition an die heutige Zeit angepasst wurde, verlieren Briefmarken die vor der neuen Definition herausgegeben wurden nicht gleich ihren Status als Briefmarke.

Wenn du den Weltpostvertrag schon einmal gelesen und verinnerlicht hast, wirst du bestimmt auch festgestellt haben, dass an einen ausländischen Vertragspartner übergebene Sendungen als vollständig freigemacht angesehen werden (für die korrekte Freimachung ist das Abgabeland verantwortlich). Es hat also einen Grund, warum unzureichend frei gemachte Sendungen an den Absender zurückgegeben werden (so sie erkannt werden). Bei nicht erkennen trägt das Abgabeland den Schaden, denn anders als in den Anfängen muss das Abgabeland einen genau im Weltpostvertrag festgelegten Betrag für die Zustellung an das Zielland bezahlen, egal ob der erforderliche Betrag vom Absender einkassiert wurde oder nicht.

Gruß, Franz G.
 
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