Thema: Poststation 1.0: Post testet neue Automaten - gibt es dort Automaten(brief)marken?
Franz G. Am: 30.04.2021 13:34:24 Gelesen: 53005# 192@  
Hallo Thomas,

hier noch mal

Postgesetz (PostG)

§ 43 Postwertzeichen

(1) Die Befugnis, Postwertzeichen mit dem Aufdruck "Deutschland" auszugeben und für ungültig zu erklären, ist dem Bundesministerium der Finanzen vorbehalten. Die bildliche Wiedergabe solcher Postwertzeichen ist unzulässig, wenn sie geeignet ist, Verwechslungen mit dem wiedergegebenen Postwertzeichen hervorzurufen.

(2) Die Vervielfältigung und Verwendung der vom Bundesministerium der Finanzen heraus-gegebenen Postwertzeichen zur Abgeltung von Postdienstleistungen bedarf dessen Erlaubnis. Für die Entscheidung über die Erlaubnis erhebt das Bundesministerium der Finanzen von den Anbietern von Postdienstleistungen Gebühren und Auslagen. Es werden auch dann Gebühren und Auslagen erhoben, wenn ein Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Beginn der sachlichen Bearbeitung, jedoch vor deren Beendigung zurückgenommen wird. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Höhe der Gebühr zu regeln.

Du schreibst

Nochmals, nach dem was bereits vor einiger Zeit in einem anderen Thema rausgearbeitet wurde, wurden und werden ja auch die bisherigen ATMs (bzw. die Formulare) mit der Aufschrift Deutschland nicht vom Bundesministerium der Finanzen herausgegeben, sondern in kompletter Eigenregie der DPAG. Nach Deiner Auffassung sind also auch diese keine Briefmarken? Wenn Du nur den §43 PostG als alleiniges Kriterium heranziehst, hättest Du natürlich sogar Recht. Nur so sieht das wohl (fast) keiner.

Was willst du mir damit sagen?

Die Deutsche Post, ein börsennotiertes Unternehmen, verstößt so mir nichts dir nichts gegen ein Gesetz, und den zuständigen Beamten im Bundesministerium für Finanzen interessiert das nicht.

Du kannst deine Aussage bestimmt hieb- und stichfest mit Beweisen untermauern. Oder beruhen diese heraus gearbeiteten Fakten nur auf hören sagen? Ohne Beweis sind diese heraus gearbeiteten Fakten nur leeres Geschwätz und nichts weiter.

Gruß, Franz G.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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