Thema: BDPh plant Beitragserhöhung um 5 Euro - DBZ streicht Berichterstattung
Jürgen Häsler Am: 01.05.2021 20:16:15 Gelesen: 8597# 62@  
Hallo allerseits,

warum ich mich nochmals zu diesem Thema zu Wort melde, obwohl ich selbst vorgeschlagen habe, das Thema vorläufig ruhen zu lassen, hat 3 Gründe:

1. Es steht noch eine klare und eindeutige Antwort an nagel.d [#29] und Koban [#39] bezüglich der Herausgabe einer Mitgliederliste durch den BDPh zur Erleichterung der Antragstellung durch Einzelmitglieder für die Hauptversammlung aus.
 
Einzelmitglieder haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Herausgabe einer Mitgliederliste gegen den BDPh. Doch warum ist das so ?

Wie Eric Scherer schon in Beitrag [#30] richtigerweise festgestellt hat, ist das eine Frage des Datenschutzes.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben alle Bürger*innen ein Grundrecht auf "Informationelle Selbstbestimmung". Dieses Grundrecht findet sich zwar nicht explizit im Grundgesetz, weil es bisher an der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat gefehlt hat, um es dort hineinzuschreiben. Aber das Bundesverfassungsgericht hat es Anfang der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 GG "entwickelt", als die Nutzung von EDV und Computern mehr und mehr an Bedeutung gewann.

Die von Koban in seinem Link gezeigten (positiven) Gerichtsurteile betreffen das sogenannte "Minderheitenbegehren" nach § 37 BGB auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung.

In diesen Fällen kann ein Verein tatsächlich dazu verpflichtet sein, eine Liste mit Namen und Anschriften seiner Mitglieder herauszugeben, wenn die Minderheit ansonsten an der Wahrnehmung ihrer Rechte gehindert wird.

Unsere Demokratie "lebt" von Prinzipien. Eines davon ist das "Mehrheitsprinzip". Die Mehrheit entscheidet also. Damit die Mehrheit der ihr unterlegenen Minderheit nicht unkontrolliert ihren Willen aufzwingen kann, schützen Demokratien auch die Rechte von Minderheiten.

 Mit dem "Minderheitenbegehren" nach § 37 BGB kann ein (in der Vereinssatzung festgelegter) Bruchteil der Vereinsmitglieder die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verlangen, zum Beispiel, weil der Vereinsvorstand seine Amtspflichten verletzt hat und abgewählt werden soll.
Außerordentliche Hauptversammlungen können deshalb auch während der Corona-Pandemie nicht vom Vereinsvorstand durch Nutzung des COVID-19-Gesetzes verschoben werden, weil ansonsten in die Rechte der Minderheit eingegriffen würde.

2. Ich habe vorhin alle 61 Beiträge nochmals gelesen. Zwei der inhaltlich besten Beiträge [#6] und [#36] stammen von Lars Böttger. In Beitrag [#6] schreibt er folgendes:

Eine Beitragserhöhung wird oft als Begründung herangezogen, um seinen Austritt zu rechtfertigen. Viele Vereine lösen sich auf, weil keine Vorstände gefunden werden. Viele organisierte Sammler geben ihr Hobby im Alter auf. Viele Sammler haben im Rentenalter nicht mehr die notwendigen Mittel, um alle ihre Hobbies verfolgen zu können, dann wird entschieden zwischen Modelleisenbahn oder Briefmarken. Junge Sammler haben keine Lust auf organisierte Philatelie, weil sie im Internet angeblich alle notwendigen Informationen kostenlos beziehen können.

Die Feststellungen von Lars sind alle korrekt. Insbesondere der letzte Satz:

Junge Sammler haben keine Lust auf organisierte Philatelie, weil sie im Internet angeblich alle notwendigen Informationen kostenlos beziehen können.

hat es "in sich".

Ich werde deshalb diese Aussage zu gegebener Zeit in einem weiteren Beitrag einer Analyse unterziehen und Ursachenforschung betreiben, wie es dazu kommen konnte, dass junge Sammler dieser Ansicht sind.

3. @ Christoph 1 [#60]

Hallo Christoph,

ich freue mich sehr über Deine lobenden Worte für meine Beiträge. Natürlich versuche ich im Regelfall, sachlich zu bleiben, was mir allerdings bei weitem nicht immer gelingt.

In Deinem Beitrag schreibst Du, dass Du Dir "ein eigenes Bild vom aktuellen Zustand des BDPh" formen willst.

Um Dir das zu ermöglichen, müssen wir einen Blick 25 Jahre zurück (in das Jahr 1996) werfen. Nur dann kannst Du verstehen, warum wir hier beim Thema "Beitragserhöhung des BDPh" eine hochemotionale "Phantomdiskussion" führen, die sicherlich dem ein oder anderen bereits "auf die Nerven gegangen" ist.

1996 hat der (im Jahr 1946 gegründete) BDPh - pünktlich zu seinem "50. Geburtstag" - durch eine Satzungsänderung die Einzelmitgliedschaft (oft als "Direktmitgliedschaft" bezeichnet) eingeführt. Das war ein klassischer "Strukturbruch", denn der Bund Deutscher Philatelisten war seit 1946 (erst 1949 kam das "e.V." durch Eintragung in das Vereinsregister hinzu) ein Dachverband. Mitglieder des BDPh waren ausschließlich philatelistische Verbände, die also ihrerseits bereits juristische Personen waren.

Für die Zeit von 1946-1996 empfehle ich das Buch von Wolf J. Pelikan: Aufgebaut aus den Ruinen. 50 Jahre BDPh 1946-1996, herausgegeben durch die Phil*Creativ GmbH (Wolfgang Maassen) zur Lektüre. Es ist die Festschrift des BDPh zum 50. Jubiläum und gibt einen hervorragenden Einblick in die Entwicklung des BDPh in den ersten 50 Jahren.

Seit 1996 gibt es also neben der klassischen Ortsvereinsmitgliedschaft (Preis damals DM 12,-- pro Jahr) die Einzelmitgliedschaft (Preis damals DM 60,-- pro Jahr). Nur durch diese Preisdifferenz (5 mal so hoch) gelang es, den Vertretern der Verbände die Einführung dieser Mitgliedschaft "schmackhaft" zu machen. Denn man argumentierte, so könne die "teure" Einzelmitgliedschaft nicht in Konkurrenz treten zur "billigen" Ortsvereinsmitgliedschaft. Dieses Argument ist zwar durchaus richtig gewesen, leider wurde so jedoch für den BDPh eine sehr schwierige Situation geschaffen, wie sich schon bald darauf zeigen sollte.

Am 01.01.1999 wurde der Euro als Buchwährung eingeführt, am 01.01.2002 als Bargeld. Im Laufe des Jahres 2000 gab die Deutsche Post erstmals Briefmarken mit Doppelnominale heraus, ab 2002 nur noch in Euro. Die alten DM-Briefmarken wurden leider nicht nur frankaturungültig, die eingeräumte Umtauschfrist in Euro-Briefmarken war viel zu kurz bemessen. Dadurch erlebte das wichtigste Sammelgebiet vieler Ortsvereinsmitglieder, BUND postfrisch, einen katastrophalen Einbruch, unter dem die gesamte deutsche Philatelie bis zum heutigen Tage zu leiden hat. In den anderen Ländern der Euro-Zone hat man oft viel klügere und sinnvollere Regelungen gefunden.

In der Folgezeit ging deshalb die Zahl der organisierten Briefmarkensammler in den Ortsvereinen zurück, eben nicht nur aus demographischen Gründen, sondern auch aus philatelistischen Gründen.

Viele Sammler waren regelrecht "schockiert" über den massiven Wertverlust der modernen postfrischen DM-BUND-Briefmarken der Jahre 1969-1999 (zuzüglich einiger Marken, die noch etwas älter waren). Das gesamte Sammelgebiet geriet massiv unter den Druck fallender Preise (Deflation). Man hätte dieses "Unheil" durchaus kommen sehen können, viele wollten das damals aber einfach nicht "sehen" und tauschten ihre BUND-Marken nicht um, als noch Zeit war dafür gewesen wäre.

Nach der schweren Wirtschaftskrise, die 2003 ihren Höhepunkt erreicht hatte, erlag der BDPh dann der Versuchung (in Zeiten knapper werdender Neumitglieder und Finanzen) bei der Mitgliedergewinnung in Konkurrenz zu den Vereinen zu treten. In Kooperation mit der Postphilatelie (ehemals Versandstelle für Postwertzeichen) wurden mehrere Werbeaktionen für Einzelmitgliedschaften des BDPh bei den Abonnenten der Versandstelle durchgeführt. Die Ortsvereine schauten dabei "in die Röhre".

Kein Wunder, denn ein neues Einzelmitglied brachte dem BDPh anfangs fünfmal so viel Mitgliedsbeitrag in die Kasse wie eine neues Ortsvereinsmitglied. Und selbst wenn die Ortsvereine fünf Neumitglieder für sich (und damit auch den BDPh) einwarben, so musste der BDPh anschließend 5 Exemplare der philatelie verschicken, was höhere Losten verursachte als der Versand nur eines Exemplares an ein neues Einzelmitglied.

Im Laufe des Zeitraumes von 1996 bis 2016, also in 20 Jahren, stieg der Mitgliedsbeitrag für Ortsvereine von EUR 6,14 (DM 12,--) um 95,6 % auf EUR 12,-- während gleichzeitig der Mitgliedsbeitrag der Einzelmitglieder nur um 27,1 % von EUR 30,68 (DM 60,--) auf EUR 39,-- erhöht wurde.

Dann kam der 05. September 2015 in Gotha. Wieder erhöhte der BDPh die Mitgliedsbeiträge (unter Präsident Uwe Decker) um den nominell gleichen Betrag (EUR 3,--) für Einzelmitglieder und Ortsvereinsmitglieder gleichermaßen, obwohl er ganz genau wusste, dass dadurch die Einzelmitgliedschaft weiter an Attraktivität im Vergleich zur Ortsvereinsmitgliedschaft gewann. Betrug die Erhöhung für die OVs satte 25 % (von EUR 12,-- auf EUR 15,--), so wurde der Beitrag für Einzelmitglieder um schlappe 7,7 % erhöht.

Jetzt war das "Maß" endgültig voll, einige Ortsvereine "bliesen" zum Widerstand. Da Ortsvereine nicht aus dem BDPh austreten können, da sie dort gar nicht Mitglied sind, muss der jeweilige Landesverband aus dem BDPh austreten, damit sich irgendetwas bewegt.

Schon auf dem nächsten LV-Tag des Landesverbandes Südwest am 30. April 2016 in Freiburg wurde über einen Antrag des Württembergischen Philatelistenvereins Stuttgart 1882 e.V. debattiert, der den Austritt des LV Südwest aus dem BDPh zum Ziel hatte. Nach fast 2 Stunden leidenschaftlicher Diskussionen wurde der Antrag zum Entsetzen vieler Anwesender ohne Abstimmung zurückgezogen. Grund hierfür war, dass zwar der Vorstand des WPhV zuvor den Antrag beschlossen hatte, nicht jedoch die Mitgliederversammlung des WPhV. Und das ergibt ein satzungsrechtliches Problem.

Der finanzielle Druck auf die Ortsvereine wuchs aber weiter. Denn animiert durch die ein halbes Jahr zuvor beschlossene Beitragserhöhung des BDPh um EUR 3,-- erhöhte der LV Südwest den Beitrag ebenfalls um EUR 2,50 auf nunmehr EUR 8,--. An diesem Tag lernte ich auch den 1. Vorsitzenden des WPhV, Herrn Dr. Feifel, kennen.

Die "Schockwelle" aus Freiburg war aber nur der Anfang, schon im September 2016 nahmen die Ereignisse in Münsterschwarzach, einem wunderschönen Gemeindeteil des  Marktes Schwarzach am Main im unterfränkischen Landkreis Kitzingen in der Nähe von Würzburg im Rahmen einer Rang 2/3-Ausstellung ihren Lauf. Die Ereignisse dort sind noch heute ein "vermintes" Terrain. Ein Jahr später dann die "langersehnte" Hauptversammlung 2017 des BDPh.

Am Samstag, den 09.09.2017 um 08.40 Uhr Ortszeit hefteten 4 wackere Philatelisten ihre 5 "Wittenberger Thesen" an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg. Ziel der Aktion waren Reformen im BDPh. An diesen Reformen war bereits der ehemalige BDPh-Präsident Michael Adler (1991-2001) gescheitert.

Die Hauptversammlung war allerdings eine ziemliche "Pleite".

Zwar wurde ein neuer Bundesvorstand gewählt, ansonsten befasste man sich leidenschaftlich mit mehrfachem Auszählen von Stimmen und der Frage der Entlastung des scheidenden BDPh-Präsidenten, was ungefähr so wichtig war wie der legendäre umgefallene Sack Reis in China.

Debatte um die Zukunft des BDPh ??? Fehlanzeige !

Natürlich fand das ganze dann eine Fortsetzung am 07. April 2018 auf dem nächsten LV-Tag des LV Südwest in Möglingen. Wieder mal Antrag auf Austritt des LV Südwest aus dem BDPh.

Debatte um die Zukunft des BDPh ??? Fehlanzeige !

Stattdessen drohte der LV-Vorsitzende kurzerhand mit dem Rücktritt des gesamten LV-Vorstandes. Die Vereinsvorsitzenden (auch ich selbst) hatten an diesem ersten wunderschönen frühlingshaften Samstag allerdings auch wenig Lust auf Debatten in einer Halle als vielmehr auf ein frischgezapftes Bier im Biergarten. Das Abstimmungsergebnis sah dann auch entsprechend aus.

Mittlerweile hatte sich auch die neugegründete Strukturkommission des BDPh der Problematik der dringend erforderlichen Strukturreformen angenommen. Ergebnis ?

Darüber berichte ich demnächst im Thread "Neues aus der BDPh-Strukturkommission".

In Bensheim wurde auf der HV 2019 dann immerhin eine neue Satzung des BDPh verabschiedet. Sie ersetzte die 10 Jahre alte Bad Sassendorf-Satzung aus dem Jahre 2009. Die neue Satzung war allerdings nur der "kleinste gemeinsame Nenner", auf den man sich einigen konnte.

2020 fiel der LV-Tag des LV Südwest der COVID19-Pandemie zum Opfer.
2021 ? Fortsetzung folgt. Lassen wir uns überraschen.

FAZIT:

Die Frage der Beitragserhöhung des BDPh ist keine Bagatelle und auch keine Lappalie. Wer das behauptet, hat schlichtweg keine Ahnung von der Situation kleiner Ortsvereine im Jahr 2021.

Ich zeige jetzt noch den Weg auf zu einem Kompromiss. Er fußt auf dem Prinzip der Aufrechterhaltung des Status Quo.

Erhöht man den Bundesbeitrag nominell um den gleichen Betrag, dann stärkt man die Einzelmitgliedschaft und schadet den Ortsvereinen.

Erhöht man den Bundesbeitrag prozentual um den gleichen Betrag, dann stärkt man die Ortsvereine und schadet den Einzelmitgliedern.


Deswegen sollten wir einen Mittelweg beschreiten, zumindest bis die beiden Herren aus Moormerland und Kitzingen Artikel 5 des Grundgesetzes gelesen haben.

Wie sieht ein solcher Kompromiss aus ?

Zunächst müssen wir den Status Quo eruieren und anschließend fortschreiben.

Im LV Südwest gilt für den Mitgliedsbeitrag von Ortsvereinen und Einzelmitgliedern des BDPh folgende Gleichung:

BDPh-Beitrag (Ortsverein) + LV-Südwest-Beitrag + OV-Beitragsanteil + Beitragsabstand zum Einzelmitgliedsbeitrag = Einzelmitgliedsbeitrag des BDPh


Mit der Fiktion, dass der BDPh-Ortsvereinsbeitrag und der Ortsvereinsbeitragsanteil gleich groß sind, erhalten wir:

EUR 15,-- (BDPh) + EUR 8,-- (LV Südwest) + EUR 15,-- (OV-Anteil) + EUR 4,-- (Beitragsabstand)  = EUR 42,-- (Einzelmitglied).

Das ist der Status Quo.

Zum 01.01.2023 erhöhen wir den OV-Beitrag um 3 Euro, also 20,0 % (1/5).

Mit der Fiktion, dass der BDPh-Ortsvereinsbeitrag und der Ortsvereinsbeitragsanteil gleich groß sind, erhalten wir folgende Gleichung, um den neuen Beitrag der Einzelmitglieder zu errechnen:

EUR 18,-- (BDPh) + EUR 8,-- (LV Südwest) + EUR 18,-- (OV-Anteil) + EUR 4,-- (Beitragsabstand)  = EUR 48,-- (Einzelmitglied).

Die Beitragserhöhung von 20,0 % (1/5) der OV-Mitglieder wird also zu einer Beitragserhöhung von 14,3 % (1/7) der Einzelmitglieder.

Anschließend erhöhen wir zum 01.01.2025 den OV-Beitrag um weitere 3 Euro, also weitere 16,7 % (1/6)

Mit der Fiktion, dass der BDPh-Ortsvereinsbeitrag und der Ortsvereinsbeitragsanteil gleich groß sind, erhalten wir:

EUR 21,-- (BDPh) + EUR 8,-- (LV Südwest) + EUR 21,-- (OV-Anteil) + EUR 4,-- (Beitragsabstand)  = EUR 54,-- (Einzelmitglied).

Ingesamt steigt der Beitrag der OV-Mitglieder von EUR 15,-- um EUR 6,-- (40 %) auf EUR 21,--.

Insgesamt steigt der Beitrag der Einzelmitglieder von EUR 42,-- um EUR 12,-- (28,6 %) auf EUR 54,--.

Würde man die Erhöhung von 40 % der Ortsvereine 1:1 auf die Einzelmitglieder übertragen, so müsste der Beitrag der Einzelmitglieder auf EUR 58,80 steigen.

Die neue Bundesbeitragsordnung sieht dann wie folgt aus:

Für die Jahre 2023 und 2024 gelten folgende Jahresbeiträge für den Bund:

Mitglieder der philatelistischen Verbände: 18 Euro
Einzelmitglieder: 48 Euro
ArGe-Direktmitglieder: 25 Euro
BDPh-Jugend-Mitgliedschaft bis 27 Jahre 8 Euro

Für die Jahre 2025 und 2026 wird folgender Jahresbeitrag für den Bund beschlossen:

Mitglieder der philatelistischen Verbände: 21 Euro
Einzelmitglieder: 54 Euro
ArGe-Direktmitglieder: 29 Euro
BDPh-Jugend-Mitgliedschaft bis 27 Jahre 8 Euro

Anmerkung:

Ortsvereinsmitglieder und ArGe-Direktmitglieder werden gleichbehandelt mit den gleichen prozentualen Erhöhungen. Gegebenenfalls Rundung. Bei der Jugend wird die Erhöhung auf EUR 1,-- begrenzt.

Woran erkennt man einen guten Kompromiss ?

Alle sind unzufrieden.

Rumpelstilzchen ist unzufrieden. Sein Faktor 5, der bisher noch 2,8 betrug, sinkt weiter auf 2,57 im Jahr 2026.

Die Einzelmitglieder sind unzufrieden. Ihr Beitrag steigt insgesamt um EUR 12, der OV-Beitrag nur um EUR 6,--. Sie fühlen sich deshalb ungerecht behandelt.

Der BDPh-Schatzmeister ist unzufrieden. Er braucht eigentlich 5 Euro mehr pro Jahr, bekommt aber erst mal nur 3 Euro. Zwar gibt es am Schluss 6 Euro mehr, aber die gibt es eben erst 2025.

Alle sind unzufrieden ? Dann haben wir einen guten Kompromiss gefunden.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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