Thema: Portopflichtige Dienstsache
Martinus Am: 08.04.2010 23:26:12 Gelesen: 27681# 1@  
Da frag ich mich, ob das Finanzsamt bzw. der Sachbearbeiter am Finanzamt sich mit den Gebühren Ordnungen nicht auskannte, jedenfalls mußte der Empfänger wohl eine Nachgebühr entrichten. Oder der Brief ging zurück? Jedenfalls findet sich ein Stempel Rot "Nachgebühr" ein Werbestempel "Prüfung von Anschriften durch die Post" ein Stempel lila "portopflichtige Dienstsache" sowie ein Stempel "Briefstempel des Finanzsamtes" auf einen Beleg. Dazu noch frankiert mit der 2 Pfg. Notopfer Berlin! Ich finde ein schöner Beleg! Wofür die 10 Pfennig Nachporto dann wohl zu verschmerzen waren?

lg Martinus


 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/2366
https://www.philaseiten.de/beitrag/26650