Thema: Portopflichtige Dienstsache
Postgeschichte Am: 09.04.2010 00:02:02 Gelesen: 27679# 2@  
@ Martinus [#9]

Das Finanzsamt konnte als Behörde Briefe als "Portopflichtige Dienstsache" unfrankiert versenden. Der Empfänger war zur Zahlung des Portos (ohne Zuschlag) verpflichtet.

Die Notopfermarke war in jedem Fall vom Absender zu verwenden, da eine nachträglich Erhebung und Abrechnung einen zu hohen Verwaltungsaufwand erfordert hätte.

Das Porto für einen gewöhnlichen Ortsbrief bis 20 g betrug in der Zeit von 1.9.1948 bis 31.8.1971 10 Pf. Die Nachgebühr von 10 Pf. war somit korrekt.

Gruß
Manfred
 
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