Am 03.11.2005 erschienen 2 Sonderganzsachen mit den BUND Mi-Nrn 2337 u. 2497.
Das Besondere an diesen Umschlägen und an den Marken, die von Oktober bis Dezember 2005 erschienen ist die Verwendung auf Belegen in Cept-Länder, denn bis zum 31.12.2005 galt hier noch das gleiche Porto wie in Deutschland. Danach war es vorbei mit der Gleichheit.
Als Beispiel hier die Sonderganzsache Bund USo 107: