Wenn man dem Postscheckamt Aufträge erteilen wollte, brauchte man die entsprechenden Formblätter.
§ 12 Dienstanweisung Scheckämter: Ausgabe der entgeltlich abzugebenden Formblätter:
VI Für jede Lieferung von entgeltlich abzugebenden Formblättern des Postscheckdienstes wird ein Gebührenzettel (Anlage 10) ausgefertigt. Dieser geht an die Buchhalterei, nachdem der Betrag in die Gebührenliste (Anlage 11) eingetragen worden ist. Soweit Überweisungs- und Scheckhefte mit amtlichen Bestellzetteln bestellt worden sind, dient deren rechter Abschnitt als Gebührenzettel…
Gebührenzettel (Vordruck 722 719) über 5,20 DM, Stempel (1) BERLIN-WEST P Sch A gg 24.6.59.
Gruß
Ralph