Thema: (?) (59) (65) Deutsches Reich: Dienstbelege - Frei durch Ablösung Reich
johanneshoffner Am: 26.05.2021 23:29:29 Gelesen: 21961# 51@  
Es handelt sich um einen überformatigen Aktenbrief, der aber interessanterweise nicht abgestempelt ist.

Im Ablöseverfahren wurde vom Königreich Preussen an die Reichspost eine Ablösesumme (als Pauschalbetrag) für die Postbeförderung bezahlt.
Es habe genaue Listen, welche Postleistungen inbegriffen waren z.B.
- Beförderung von Briefen, Karten, Drucksachen, Paketen ...
- Sonderleistungen wie Einschreiben, Rückscheine, Postzustellungsurkunden ...

und welche nicht inbegriffen waren
- Eilsendungen
- Sendungen ins Ausland
- Ortssendungen
-- hier gab es Listen welche Orte in die Vereinbarung eingeschlossen bzw. ausgeschlossen waren.
-- Faustregel grosse Orte waren inbegriffen, kleine Orte waren nicht inbegriffen, da war es billiger der Bürobote trug den Brief aus

Das ist des Rätsels Lösung: Heringen war so klein, dass Ortssendungen nicht unter das Ablöseverfahren fielen und ein Bote den Brief austrug. Der Umschlag wurde also nicht postalisch befördert.

Es gab in Preussen ca. 21000 ablöseberechtigte Behörden, Ämter und Gerichte. In den fast 26 Jahren, während derer das Ablöseverfahren gültig war gab es daher eine unüberschaubare Anzahl von Umschlägen, Stempeln..., um auf "Frei laut Avers 21" hinzuweisen.

Literatur: Thieme Postgebührenablösung Neue Schriftenreihe Poststempelgilde Band 171
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1133
https://www.philaseiten.de/beitrag/268138