Thema: Das Postscheckamt Berlin West 1948-1971
sammler-ralph Am: 27.05.2021 07:15:44 Gelesen: 10077# 11@  
Die Postanweisung ist ein Zahlungsmittel mit dem Zweck, einen bei einer Postanstalt durch Bareinzahlung verfügbaren Geldbetrag an einen bestimmten Zahlungsempfänger auszuzahlen.

Mit Eröffnung des PSchA BlnW waren Postanweisungen wieder in DM (West) und DM (Ost) zugelassen. Zunächst war der Dienst auf Berlin und die SBZ beschränkt. Die Wiederaufnahme nach und aus den Westzonen erfolgte am 31.12.49, wobei der Höchstbetrag bei 1000 DM lag. Postanweisungen nach Westdeutschland über 100 DM mussten direkt beim PSchA abgegeben werden. Im Januar 1951 begann die Aufnahme des Postanweisungsdienstes mit dem Ausland. Als letztes wichtiges Land wurde Österreich am 01.07.54 zugelassen.

Postanweisungen wurden bis zum April 2002 von der Deutschen Post (früher von der Deutschen Bundespost) ausgeführt.

Postanweisungen bestanden aus einem dreiteiligen Formular, dem Absenderabschnitt, dem Mittelteil (verblieb bei der Post) und dem Empfängerabschnitt. Alle 3 Teile wurde mitteils einer Dreistempelmaschine in einem Arbeitsgang abgestempelt.



Empfängerabschnitt vom 18.12.52



Empfängerabschnitt vom 20.9.66



Absenderabschnitt vom 20.4.63

Gruß
Ralph
 
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