Thema: Ebay: Nachrichten und Informationen
Richard Am: 14.04.2010 20:31:27 Gelesen: 67291# 62@  
Unser Mitglied Jürgen Kraft schreibt über seine Erfahrungen mit Ebay im Forum von StampsX:

Mir selbst ist jetzt etwas passiert, was ich als Beihilfe zum Betrug, durch Ebay empfinde.

Ich kaufe alles mögliche über Ebay, weil der hiesige Markt vieles nicht bietet. So habe ich in den USA etwas für knapp 20 USD gekauft und gleich mit Paypal bezahlt. Von der Verkäuferin weiß ich den Namen der bei Paypal hinterlegt wurde und eine GMX Emailadresse. Ebay selbst teilt über den Verkäufer gar nichts mit. Nicht einmal die Emailadresse. Da Ebay nur Vermittler ist, halte ich diese Praktik für rechtswidrig. Ebay sieht das möglicherweise auch so und hat versteckt die Möglichkeit Kontaktdaten anzufordern. Das geht, wenn man den Verkäufernamen in ein Formular eingibt und die Artikelnummer. ... rein theoretisch ...

In meinem Fall hat Ebay jedoch den Artikel kurz nach dem Kauf und der Bezahlung gelöscht. Es ging nicht um Briefmarken. Interessanterweise hat die Verkäuferin eine ganze Zeit genau diesen Artikel verkauft und auch geliefert und positiv von den Käufern bewertet bekommen. Weshalb war der wochenlang angebotene Artikel plötzlich ein Verstoß gegen Ebaybedingungen? Gut, das weiß nur Ebay und das wäre mir auch egal.

Tatsächlich habe ich aber nicht einmal die Anschrift der Verkäuferin und ich habe auch keine Lieferung bekommen. Das Kontaktformular geht nicht, weil es die Artikelnummer nicht mehr gibt. Ein Mail an Ebay mit der Frage nach den Kontaktdaten wurde so beantwortet:

Guten Tag, Sie haben sich mit einer Frage zum Kaufen an uns gewandt. Wir verstehen, dass Sie Ihre Transaktion so schnell wie möglich abschließen möchten. Aus diesem Grund senden wir Ihnen automatisch einige Hinweise zur Abwicklung zu. Falls Sie weitere Fragen haben, antworten Sie einfach auf diese E-Mail und teilen Sie uns dabei die Artikelnummer mit. Sie erhalten dann eine persönliche Antwort von einem unserer Mitarbeiter. Folgende Fragen werden häufig gestellt. Hier finden Sie die Antworten: 1. Wie lange soll ich bis zur Kontaktaufnahme des Verkäufers warten? 2. Was kann ich tun, wenn ich Fragen zur Abwicklung der Transaktion habe? 3. Was kann ich tun, wenn ich den erworbenen Artikel nicht mehr haben möchte? 1. Wie lange soll ich bis zur Kontaktaufnahme des Verkäufers warten? Sowohl Verkäufer als auch Käufer werden von eBay aufgefordert, innerhalb von drei Werktagen nach Angebotsende miteinander in Kontakt zu treten. Manchmal liegen jedoch auch gewichtige Gründe vor, warum ein Handelspartner nicht unverzüglich antworten kann. Solche Gründe können ein Kurzurlaub, Krankheit oder ein defekter Computer sein. 2. Was kann ich tun, wenn ich Fragen zur Abwicklung der Transaktion habe? Versuchen Sie, Ihren Handelspartner anzurufen. Fragen, Verzögerungen oder Missverständnisse bei der Abwicklung können Sie in einem persönlichen Gespräch am schnellsten klären. Den Namen und die Postanschrift Ihres Handelspartners finden Sie in der Benachrichtigungs-E-Mail, die Sie von uns nach Angebotsende erhalten haben. Außerdem können Sie die Kontaktangaben des Verkäufers auch noch einmal anfordern. Gehen Sie dazu in der "erweiterten Suche" auf "Kontaktinformationen suchen". Sie erhalten dann eine E-Mail mit dem Namen und der Postanschrift Ihres Handelspartners. Auch Ihr Handelspartner erhält eine Kopie dieser E-Mail. Um die Telefonnummer zu erhalten, nutzen Sie bitte die Auskunft per Telefon oder im Internet. Hier ein hilfreicher Link: http://www.telefonbuch.de/ Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen die Telefonnummer Ihres Handelspartners nicht direkt übermitteln. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht eingreifen. Unser Online-Marktplatz ist der Ort, an dem wir Käufer und Verkäufer zusammenbringen. Wir schaffen den Rahmen für einen sicheren Handel (z.B. mit dem Bewertungssystem). Der Vertrag kommt aber zwischen Käufer und Verkäufer zustande. für die korrekte Abwicklung können nur die Handelspartner selbst Sorge tragen. 3. Was kann ich tun, wenn ich den erworbenen Artikel nicht mehr haben möchte? Zwischen Verkäufer und Käufer kommt mit dem Ablauf eines bei eBay eingestellten Angebots grundsätzlich ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Wenden Sie sich direkt an den Verkäufer und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Verkäufer kann sich die Verkaufsprovision für den Artikel erstatten lassen, wenn Sie bestätigen, dass Sie sich einvernehmlich auf einen Rücktritt vom Kauf geeinigt haben. Dazu empfehlen wir Ihnen, Ihrem Verkäufer die unten stehende Anleitung zu schicken, die die nächsten Schritte beschreibt. Sie werden dann eine Nachricht erhalten, dass Ihr Verkäufer eine einvernehmliche Einigung nach dem Rücktritt vom Kauf gemeldet hat. Bitte bestätigen Sie unbedingt diese Mitteilung, da Sie sonst eine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels erhalten würden.

Mein Mail war deutlich kürzer. Ich hatte geschrieben, ich hätte bezahlt, keine Lieferung bekommen, der Artikel wäre gelöscht und ich könne keine Kontaktdaten anfordern.

Darauf das lange Geschwafel! Es liest sich wie direkt aus der Irrenanstalt. Natürlich weiß ich, dass mir ein Computer geantwortet hat. Natürlich weiß ich, dass jeden Tag Horden von Trotteln Ebay mit dummen Fragen belästigen, aber ich wüsste auch, wie man Software macht, die erkennt, dass hier ein manueller Eingriff stattfinden muss.

So wird stattdessen der Kunde brutal verarscht, statt eine Antwort zu bekommen. Kaufmännisch korrekt wäre, wenn Ebay bei jeder nachträglichen Löschung von Artikeln selbstverständlich und automatisch, die Kontaktdaten des Verkäufers an den Käufer geben würde. Unabhängig von dem was Ebay glaubt, hat der Käufer nämlich fast immer Ansprüche, der er durchsetzen möchte. Das betrifft ja auch alle Briefmarkenkäufer, deren Artikel durch uns veranlasst, von Ebay nachträglich gelöscht wurden.

Ich bitte von Beileidsbekundungen abzusehen, auch Ratschläge helfen nicht weiter. Ja, ich habe auch noch einmal an Ebay geschrieben. Nein, darauf habe ich natürlich keine Antwort mehr bekommen. Eventuell greift der Käuferschutz bei Paypal. Zur Not verkrafte ich die 20 USD.

Für Ebay scheint ohnehin alles zu spät. Und wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Siehe Ebay-Aktienkursentwicklung. Mein Rat: "verkaufen"
 
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