Thema: Das Postscheckamt Berlin West 1948-1971
sammler-ralph Am: 29.05.2021 10:47:17 Gelesen: 10066# 13@  
Zahlkarten (Quelle Wikipedia):

Als Zahlkarte wird ein Einzahlungsformular bezeichnet, das von der Post zur Einzahlung von Bargeld auf ein Postscheckkonto verwendet wird. Sie dient so der halbbaren Zahlung und ist damit dem Zahlschein anderer Banken vergleichbar. Die Einzahlung per Zahlkarte unterlag keiner Begrenzung des Betrags. Sie war bei der Deutschen Bundespost auf das eigene Postscheckkonto gebührenfrei, auf fremde Konten gebührenpflichtig. Zahlkarten waren durch blaue Bedruckung, teilweise auch durch hellblaues Papier kenntlich. Die Benutzung von Zahlkarten lief in Deutschland Anfang der 1990er Jahre aus, an ihre Stelle sind Zahlscheine getreten.

§ 32 Dienstanweisung Scheckämter: Zahlkarten

IX Auf Zahlkarten, die nicht gebucht werden können, wird … auf der Rückseite vermerkt, weshalb die Gutschrift nicht ausgeführt werden kann. … Hierauf wird mit roter Tinte der Name des Bestimmungs-PschA, die Kontonummer und die Kontobezeichnung gestrichen, die Zahlkarte auf der Vorderseite unter Angabe des Tages mit dem Vermerk „Zurück“ und auf der Rückseite mit dem Stempelabdruck „Umstehenden Betrag erhalten“ versehen und unter Umschlag mit der Aufschrift „Sofort zu öffnen! Inhalt: Zurück-zuzahlende Zahlkarte“ an das Einlieferungsamt zurückgesandt.



Postsachen des Postscheckamts Berlin West jeweils nach Buxtehude zur Rücksendung von nicht buchbaren Zahlkarten. Rücksendungsvermerk violett gestempelt (21.11.52) bzw. vorgedruckt (19.01.59)

Gruß
Ralph
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/15838
https://www.philaseiten.de/beitrag/268334