Thema: (?)(120/132/136) Deutsches Reich: Devisenkontrolle im Auslandsbrief- und Paketverkehr
Postgeschichte Am: 15.04.2010 20:47:43 Gelesen: 180106# 57@  
@ Hawoklei [#56]

Hallo Hans,

auch wenn der Reichskommissar für Ein- und Ausfuhrbewilligungen nicht in direktem Verhältnis zu den Devisenkontrollstellen steht, kann man es schon hier belassen, da dieser ja auch sicherstellen mußte, daß mit der Ausfuhr keine Devisen enthalten sein durften.

Die Portoberechnung ist richtig. Für Auslandsdrucksachen waren je 50 g 160 Mark zu zahlen, dies machte bei 1000 g (20 x 160) = 3200 Mark. Die Zollbehandlungsgebühr, die im Generalgouvernement Warschau als "Verzollungsgebühr" erhoben wurde, ist eine normale Zollgebühr, die auch bei Zollfreien Waren anfiel und vom Empfänger erhoben wurde.

Gruß
Manfred
 
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