Thema: Wenn's um Geld geht Sparkasse: Belege und Stempel
Cantus Am: 04.06.2021 20:43:20 Gelesen: 9166# 1@  
Sparkassen sind in der Regel gemeinnützige öffentlich-rechtliche Universalbanken in kommunaler Trägerschaft. Daneben bestehen noch fünf Freie Sparkassen in nicht kommunaler Trägerschaft, die ebenfalls der Gemeinnützigkeit verpflichtet sind.

Ihre gesetzliche Aufgabe ist es, breiten Bevölkerungsschichten Möglichkeiten zur Geldanlage anzubieten, den Zahlungsverkehr durchzuführen und die örtlichen Kreditbedürfnisse ihrer Kunden zu befriedigen, den Sparsinn der Bevölkerung zu pflegen und den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu fördern.

Sparkassen sind deshalb Universalbanken, sie dürfen alle Bankgeschäfte mit allen Kundengruppen betreiben. Außerdem zeichnet sie ihr Filialnetz aus, das sie zu Filialbanken macht. Öffentliche Sparkassen unterscheidet von anderen Banken, dass ihr Träger eine Gebietskörperschaft ist. Ihr Geschäftsgebiet ist auf das Gebiet der Gebietskörperschaft beschränkt. Sparkassen sind außerdem dem Gemeinnützigkeitsprinzip verpflichtet.

In Deutschland stellen Sparkassen und Landesbanken eine Finanzsäule im Drei-Säulen-Modell des Finanzsektors dar. Die Sparkassen-Finanzgruppe erreicht, insbesondere aufgrund der hohen lokalen Präsenz und Produktbündelung, in vielen Geschäftsfeldern der Finanzdienstleistungsbranche hohe Marktanteile, in Teilbereichen (Kundenspareinlagen) ist sie sogar Marktführer. Dabei ist die Hamburger Sparkasse mit einer Bilanzsumme von über 38 Mrd. € die größte Sparkasse vor der Sparkasse KölnBonn mit etwa 29 Mrd. € und der Kreissparkasse Köln mit über 24 Mrd. €.

Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen bilden in Deutschland einen Teil der Bankengruppe der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute und sind in dem im Dezember 1884 gegründeten Deutschen Sparkassen- und Giroverband zusammengeschlossen. Er ist ein Interessenverband und besteht als Dachverband insbesondere aus den regionalen Sparkassen- und Giroverbänden, denen wiederum die jeweiligen Sparkassen angehören. Für die freien Sparkassen gibt es in Deutschland den Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen [1].

Ein Sparkassengesetz ist im Kreditwesen ein Gesetz, das sich mit der Marktregulierung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen befasst.

Sparkassengesetze dienen der rechtlichen Vereinheitlichung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen. Sie regeln Gründung, Betriebszweck, den öffentlichen Auftrag, Regionalprinzip, Kontrahierungspflichten, Satzung, Trägerschaft und Haftung, Organe, Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Gewinnverwendung, Fusionen oder Aufsichtsbehörden. Bei letzteren ist zu beachten, dass Sparkassen wie alle übrigen Kreditinstitute der Bankenaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen (Fachaufsicht), aber zusätzlich auch der Rechtsaufsicht durch das zuständige Finanzministerium.

Sparkassengesetze gibt es nicht in allen Staaten, in denen Sparkassen bestehen. Während in Deutschland die Sparkassengesetze dem Landesrecht unterliegen und deshalb nur für das Rechtsgebiet eines Landes gelten, ist das österreichische Sparkassengesetz ein Bundesgesetz. Die regionalen Sparkassengesetze Deutschlands ähneln sich jedoch sehr stark.

Öffentlich-rechtliche Sparkassen erwirtschaften ihr haftendes Eigenkapital selbst, es gibt keine Kapitalzuführungen durch Außenstehende. Mehr als früher besteht für eine Sparkasse der Zwang, durch vorsichtiges Geschäftsgebaren angemessene Erträge zu erzielen, um gemäß ihrem Auftrag dauerhaft ihre Kunden bedienen zu können.

Die Sparkassen haben der breiten Bevölkerung Möglichkeiten zur sicheren und verzinslichen Geldanlage einzuräumen und sollen die örtlichen Kreditbedürfnisse befriedigen. Sie sollen den bargeldlosen Zahlungsverkehr fördern. Bei Sparkassen gilt das Regionalprinzip, das heißt, sie darf sich grundsätzlich nur in ihrem Geschäftsgebiet betätigen.

Die Sparkassen haben den Sparsinn in der Bevölkerung zu pflegen. Sie stellen die Versorgung der Bevölkerung ihres Geschäftsgebietes mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicher. Sie fördern die allgemeine Vermögensbildung und die Wirtschaftserziehung der Jugend.

Die Institute sind dem Gemeinnutz verpflichtet, doch nicht gemeinnützig im steuerlichen Sinn. Der Verpflichtung, dem Gemeinwohl zu dienen, werden sie durch Verwendung eines Teiles ihres Jahresüberschusses aber auch Spenden für gemeinnützige, kulturelle, wissenschaftliche oder soziale Zwecke in ihrem Geschäftsgebiet gerecht. Ebenso zeigt sich im Sponsoring das vom Gesetzgeber gewollte Engagement für die Allgemeinheit [2].

Da Sparkassen keine Banken im üblichen Sinn sind, sondern letztlich Kreditinstitute der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Landkreises (außer in Österreich), halte ich es für gerechtfertigt, für sie eine eigene Überschrift festzulegen.

Ich beginne mit einem Absenderfreistempel vom 18.12.1984 der Stadtsparkasse von Barsinghausen, einer Stadt und selbständigen Gemeinde in der Region Hannover.



Viele Grüße
Ingo

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Sparkasse
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Sparkassengesetz
 
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