Ich habe zu dem Thema die Frage, wie es sich mit dem Urheberrecht verhält, wenn z. B. ein Ebay-Verkäufer zu seinem Verkaufsangebot ein Bild des Plattenfehlers mit den Preisbewertungen aus unserem Plattenfehler-Katalog (ohne Quellenangabe) abbildet.
Ich meine es wäre nicht rechtens.
Gruß Thomas