@ Stempelwolf
[#50]Hallo Wolfgang,
ich glaube mein hier gezeigter Beleg hat eine Gemeinsamkeit mit Deinem Beleg im o.g. Beitrag! Nämlich "Die Reichsverordnung vom 15. November 1918" als Grund für die Öffnung des Briefes!
Weil z.T. schlecht lesbar hier noch mal der kpl. Text auf der Rückseite meines Briefes:
"Geöffnet auf Grund der Verordnung vom 15. November 1918 (R.G.Bl.S. 1324
Die Postüberwachung erfolgt im Steuerinteresse und aus wirtschaftlichen Gründen! Reichsfinanzverwaltung"
Der Rest dieser Geschichte ist aus der Vorderseite gut zu erkennen!
Beste Sammlergrüsse
Hans