@ Sammler
[#173]Nach meinem Kenntnisstand greift der Käuferschutz bei Privatverkäufen nun grundsätzlich, egal ob mit Paypal oder einer anderen Zahlungsart abgewickelt wurde. Der Verkäufer hat ja über ebay sein Geld erhalten.
Da nützt es auch nichts mit Nachweis zu versenden, wenn ein Käufer z.B. behauptet,den falschen oder einen defekten Artikel erhalten zu haben. Wie der Fall dann abgewickelt wird, ist natürlich eine andere Frage.
Gruß
Guntram