Thema: Erfahrungen mit Ebay
drmoeller_neuss Am: 18.06.2021 20:15:01 Gelesen: 47726# 180@  
@ Winni451 [#179]

Eine neue Fragestellung ist allerdings nun noch aufgetaucht (z.B. [#178] "Einführung einer Verkäuferhaftung für Privatverkäufer") , vielleicht hat jemand das genauer verfolgt und kann es uns berichten:

Ist die Erweiterung der Verkäuferhaftung auf Privatverkäufer ein Produkt von ebay oder vom Staat?


Grundsätzlich gilt das Kaufrecht für alle, egal ob der Verkäufer privat oder gewerblich ist. Ganz einfach ausgedrückt, muss der Kaufgegenstand die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.

Briefmarken, die als echt angeboten werden, müssen in allen Teilen echt sein. Postfrische Marken müssen wie von der Post verausgabt sein, d.h. mit Originalgummierung und ohne Falz.

Ein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Käufern besteht bei Fernabsatzverträgen für die Haftung für einen zufälligen Untergang auf dem Transportweg. Ein privater Käufer kann das Risiko für einen Versandverlust auf den Käufer abwälzen, wenn der Käufer keinen versicherten Versand verlangt.

Der ebay-Käuferschutz bietet dem Käufer den Vorteil, bei berechtigten Reklamationen den Kaufpreis zurückzubekommen, ohne unter Umständen den Verkäufer auf Rückzahlung verklagen zu müssen. Die Entscheidung von ebay ist rechtlich nicht bindend, bei einer unberechtigten Reklamation bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises bestehen. (BGH Entscheidung vom 22. Nov 2017, Az. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16)
 
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