Thema: Erfahrungen mit Ebay
nagel.d Am: 18.06.2021 20:25:09 Gelesen: 47637# 181@  
Die Verkäuferhaftung (oder wie man es jetzt auch immer nennen mag) wird immer greifen, wenn der Käufer reklamiert und sagt er habe einen falschen, beschädigten oder defekten Artikel erhalten. Aktuell liegt mir ein solcher Fall vor, dort ist der Käufer allerdings nicht bereit, trotz des Hinweises er möge den Käuferschutz über Ebay aktivieren, bzw. über Paypal ist es erfolgt, den Artikel zurückzusenden. Dieser Käufer mailt Fotos, anhand diesen ich jedoch erhebliche Zweifel habe, daß der reklamierte Artikel in der Form so von mir stammt. Im Gegenteil es wird mit Strafanzeige und Klage gedroht. Daher bin ich der Meinung der Käuferschutz kann (welche Zahlungsmethode auch immer gewählt wird) immer aktiviert werden. Ob das Gegenüber dabei jedoch mit all seinen Angaben ehrlich ist, das ist der springende Punkt. Auch wenn ich als Paket oder Einschreibebrief verschicke, kann immer noch behauptet werden, es ist ein leeres Paket bzw. eine leere Briefhülle angekommen und dies ist der Knackpunkt an allem.
 
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