Thema: Erfahrungen mit Ebay
alemannia Am: 21.06.2021 18:54:05 Gelesen: 46770# 216@  
@ DL8AAM [#211]

Hallo Thomas,

"Verpackung- und Versandkosten gelten als sogenannte Nebenleistungen und teilen mit der Hauptleistung, also dem eigentlich bestellten Produkt, die Umsatzsteuer."

Wenn schon, dann:

Laut Gesetz teilt die Nebenleistung das steuerliche Schicksal mit der Hauptleistung. Es kommt also nur der Steuersatz zur Anwendung, der für die Hauptleistung gilt.

Aber zurück zum eigentlichen Thema. Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es um die Zwangsabwicklung für Privatverkäufer bei ebay.

Als Privatverkäufer bin ich nicht umsatzsteuerpflichtig, oder etwa doch?

Wie und wo ebay seine Umsätze abwickelt ist unbedeutend für das Thema.

Gruß

Guntram
 
Quelle: www.philaseiten.de
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